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Zeitschrift für öffentliches Recht
Heft 4, Dezember 2019, Band 74
Grenzen der Maßnahmen zur Förderung faktischer Gleichstellung („positive action“) – Die Frage nach deren Rechtsnatur
- Originalsprache: Deutsch
- ZOER Band 74
- Aufsatz, 9925 Wörter
- Seiten 883-903
- https://doi.org/10.33196/zoer201904088301
30,00 €
inkl MwStDie Frage nach den Grenzen von positiven Maßnahmen enthält auch implizit den Auftrag, ihrer Rechtsnatur und den Gründen ihrer Rechtfertigung nachzugehen. Dazu soll zunächst geklärt werden, was mit dem Begriff der positiven Maßnahme gemeint ist. Sodann erfolgt ein kurzer Überblick über die EU-rechtlichen Grundlagen und die einschlägige EuGH-Judikatur. Danach wird die Rechtsnatur der positiven Maßnahmen untersucht. Dabei wird ein substantielles Konzept der Gleichheit vertreten und argumentiert, dass positive Maßnahmen keine Diskriminierung darstellen, sondern eine Maßnahme sui generis, die neben den Diskriminierungsverboten im Dienste der Gleichheit stehen.
- Lee , Maria Y.
- Förderungsmaßnahmen
- Gleichstellung
- Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (Antirassismus-RL), ABl 2000 L 180/22
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl 2016 C 202/389
- Gleichheitssatz
- Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Gleichbehandlungsrahmen-RL), ABl 2000 L 303/16
- Vertrag über die Europäische Union, ABl 2016 C 202/13
- Öffentliches Recht
- Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (Gleichbehandlungs-RL [
- Maßnahmen
- substantielle
- ZOER 2019, 883
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD), BGBl III 155/2008
- Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Erreichung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geändert werden (Gleichstellungsge
- Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz - GlBG), BGBl I 66/2004
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl 2016 C 202/47
- positive
- Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (Güter-Gleichbehandlungs-RL), ABl 2004 L 373/37
- Gleichbehandlung
- Gleichheit
- Quoten
- Diskriminierung
- Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG de
- Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbed
- State of Texas (USA) Education Code, online unter <https://statutes.capitol.texas.gov/Docs/ED/htm/ED.51.htm#51.803> (14.02.2019)
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), BGBl 443/1982
- Antidiskriminierung