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Grenzen der notwendigen Konkretisierung der Tat
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 95 Wörter
- Seiten 180-180
- https://doi.org/10.33196/wbl202203018002
30,00 €
inkl MwStZur Konkretisierung der Tat muss nicht auch das vom Arbeitgeber tatsächlich ausbezahlte Entgelt schon in der behördlichen Aufforderung zur Rechtfertigung und im Spruch des Straferkenntnisses betragsmäßig präzisiert werden. Dies wäre weder zum Schutz vor Doppelbestrafung (der bereits durch die Präzisierung des Namens des vermeintlich unterentlohnten Arbeitnehmers und des Beschäftigungszeitraums gewährleistet ist) noch zur Verteidigung des Arbeitgebers erforderlich, zumal diesem die Höhe des geleisteten Entgelts ohnehin bekannt ist.
Dass eine Präzisierung dieser Unterentlohnung nicht erfolgte, tut daher dem Umstand keinen Abbruch, dass die Aufforderung zur Rechtfertigung eine taugliche Verfolgungshandlung war.
- VwGH, 25.11.2021, Ra 2020/11/0134
- § 7i Abs 5 AVRAG
- § 44a Z 1 VStG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2022/55
- § 7i Abs 7 AVRAG
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