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Grobes Verschulden bei Nichtzahlung des Mietzinses

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Verunreinigungen durch Kot und Urin von Tieren im Bereich des PKW-Abstellplatzes und der Wohnungstüre rechtfertigen keine 100%ige Mietzinsminderung. Das muss auch einem juristischen Laien bewusst sein, weshalb bei Nichtzahlung des Mietzinses unter diesem Vorwand grobes Verschulden vorliegt.

  • § 1 MRG
  • WOBL-Slg 2022/45
  • OGH, 01.09.2021, 3 Ob 109/21g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1090 ABGB
  • LG St. Pölten, 7 R 31/21w
  • § 33 Abs 2 MRG

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