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Gründung und Anerkennung privater luxemburgischer Hochschulen – Von der zwingenden Ausfüllung einer europarechtswidrigen Gesetzeslücke

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 20
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
5374 Wörter, Seiten 46-53

9,80 €

inkl MwSt

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Kann es keine originär luxemburgischen Hochschulgründungen geben? Die Lektüre des luxemburgischen Hochschulgesetzes lässt Gründungswillige nicht nur im Unklaren, sondern rückt sie auf den ersten Blick zudem in den Bereich des Unerlaubten; dem ist zu widersprechen. Es läge nämlich eine Inländerdiskriminierung vor, wenn die Gründungsmöglichkeiten im Gesetz als erschöpfend angesehen würden. Allerdings kann dies aus zahlreichen rechtlichen Gründen (Europa-, Verfassungs- und Niederlassungsrecht) nicht der Fall sein. Der folgende Beitrag beleuchtet die Hintergründe und stellt nationale wie internationale Anerkennung dieser Hochschulen sowie der von ihr vergebenen Abschlüsse und Titel (Professorentitel) auf ein sicheres juristisches Fundament.

  • Gergen, Thomas
  • Akkreditierung
  • Professorentitel
  • Öffentliches Recht
  • ZFHR 2021, 46
  • Bologna-Prozess
  • StGB: 132a
  • § 25 HHG
  • § 22 HHG
  • § 62 HHG
  • Art 51 GRC
  • Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (vom 11. 4. 1997)
  • § 26 HHG
  • § 65 SächsHG
  • Luxemburgisches Gesetz vom 19. Juni 2009 über das Hochschulwesen (Loi du 19 juin 2009 portant organisation de l’enseignement supérieur) samt ausführende Großherzogliche Verordnung vom 24. August 2016
  • Anerkennung
  • Art 13 GRC
  • Registrierung
  • Studienabschlüsse
  • Code de travail L. 542-2

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