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Grundbuchsberichtigung von Grunddienstbarkeiten bei Teilung des herrschenden Gutes
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 764 Wörter
- Seiten 247-248
- https://doi.org/10.33196/wobl201507024701
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inkl MwStGem § 844 Satz 4 ABGB bestehen Grunddienstbarkeiten bei Teilung des herrschenden Gutes mangels Vereinbarung grundsätzlich zugunsten aller Teile fort, wobei die Grunddienstbarkeit dadurch nicht erweitert oder für das dienstbare Gut beschwerlicher werden darf. Zum grundbücherlichen Nachvollzug der in § 844 Satz 4 ABGB geregelten Folgen steht grundsätzlich der Weg einer Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG zur Verfügung.
Mit den Mitteln des Grundbuchsverfahrens kann jedoch nicht geprüft werden, ob mit der Teilung des herrschenden Gutes überhaupt eine Erweiterung oder Erschwerung der Dienstbarkeit verbunden ist bzw ob eine entsprechende Erweiterung oder Erschwerung bei Abschluss des Dienstbarkeitsvertrags für die konkreten Parteien vorhersehbar war.
- LG Innsbruck, 54 R 24/14x
- OGH, 26.09.2014, 5 Ob 154/14d
- Miet- und Wohnrecht
- § 844 ABGB
- BG Hall i. T., 82/2014
- § 136 GBG
- WOBL-Slg 2015/98
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