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Grundbuchsnachweis bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts; Inhalt eines Intimationsprotokolls

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
83 Wörter, Seiten 208-208

20,00 €

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Vereinbaren der Verkäufer und der Vorkaufsberechtigte neben einer von § 1075 ABGB abweichenden Frist für die Einlösung des Vorkaufsrechts auch spezielle, vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zur „wirklichen Einlösung“, so muss in grundbuchsfähiger Form zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Vorkaufsberechtigte das „ihm konkret eingeräumte Recht“ nicht fristgerecht ausgeübt hat.

Ein Intimationsprotokoll, welches auf diese speziellen Vereinbarungen keinen Bezug nimmt, bietet keine Grundlage für die Einverleibung der Löschung des Vorkaufsrechts und die Einverleibung des Eigentumsrechts eines Dritten.

  • OGH, 27.05.2021, 5 Ob 52/21i
  • Grundbuchsnachweis bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts
  • § 84 NO
  • § 1075 ABGB
  • BBL-Slg 2021/202
  • Inhalt eines Intimationsprotokolls
  • § 83 NO
  • § 85 NO
  • Baurecht

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