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Grundbuchsperre im Insolvenzverfahren

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 69
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
650 Wörter, Seiten 359-359

20,00 €

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§§ 56, 95, 122 GBG; §§ 13, 21 IO. Die Grundbuchsperre des § 13 IO gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Urkunde, auf der die Eintragung fußen soll, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens errichtet wurde. Diese Sperre durchbricht die Bestimmung des § 56 Abs 3 GBG für die Ausnützung einer angemerkten Rangordnung nur dann, wenn die Urkunde über das Geschäft schon vor dem Tag der Insolvenzeröffnung ausgefertigt war und das Ausfertigungsdatum durch eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung dargetan ist.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 13.10.2020, 5 Ob 156/20g
  • oeba-Slg 2021/2743

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