Grunderwerb durch eine ausländische Gesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 35
- Rechtsprechung, 1214 Wörter
- Seiten 58 -59
- https://doi.org/10.33196/wbl202101005801
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Die Beantwortung der Frage, ob einem Kommanditisten mehr Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt wurden, als ihm nach der dispositiven Regelung des § 164 UGB zustehen, richtet sich danach, ob sich seine Mitwirkungsrechte auch auf die Angelegenheiten des gewöhnlichen Betriebs der Gesellschaft erstrecken. Ob ein Geschäft zu den gewöhnlichen Betriebsgeschäften gehört, ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Maßgebend sind dabei der Gesellschaftsvertrag, Art und Umfang des Betriebs sowie Art, Größe und Bedeutung des Geschäfts für den Betrieb.
Für die Beurteilung, ob ein Kommanditist maßgeblichen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen kann, kommt es darauf an, ob ihm durch den Gesellschaftsvertrag (wenn auch nur konkludent) eine über die bloße Kommanditistenstellung hinausgehende Rechtsposition – iS eines Mitspracherechts bei der Unternehmensführung – eingeräumt wird, die jener eines Komplementärs gleichkommt.
- VwGH, 22.10.2020, Ra 2018/11/0154, ua
- § 23 Tiroler GrundverkehrsG
- WBl-Slg 2021/15
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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