


Grundfragen der Freiheitsentziehung und Nötigung – Handlungsfreiheit als geschütztes Rechtsgut und Einordnung von vis absoluta und Duldung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 12
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 7496 Wörter, Seiten 112-121
20,00 €
inkl MwSt




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Nach hA ist das geschützte Rechtsgut des § 105 StGB die Freiheit der Willensbildung (oder -entschließung) und der Willensbetätigung. Das geschützte Rechtsgut des § 99 StGB wird in der aktuellen und potenziellen Fortbewegungsfreiheit erblickt. In der philosophischen Diskussion wird zwischen ‚Willens-‘ und ‚Handlungsfreiheit‘ differenziert. Es ist kritisch zu hinterfragen, ob dabei nicht derselbe Gegenstand unter verschiedenen Begriffen die Debatte beherrscht. Nach Ansicht des Verfassers ist das Nötigungsmittel der absoluten Gewalt (vis absoluta) unter dem Schutzaspekt einer umfassenden Handlungsfreiheit zu betrachten. Die Analyse erweist darüber hinaus, dass das geschützte Rechtsgut der §§ 99, 105 StGB einzig die Handlungsfreiheit ist.
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- Pollak, Sergio
-
- Gesetz der Motivation
- vis absoluta
- vis compulsiva
- JST 2025, 112
- § 74 StGB
- Indeterminismus
- Handlung
- § 131 StGB
- § 105 StGB
- § 240 dStGB
- § 99 StGB
- Duldung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Willensfreiheit
- § 142 StGB
- § 202 StGB
- Determinismus
- Unterlassung
- § 144 StGB
- Nötigung
- Gewalt
- Freiheitsentziehung
- § 201 StGB
- § 269 StGB
Nach hA ist das geschützte Rechtsgut des § 105 StGB die Freiheit der Willensbildung (oder -entschließung) und der Willensbetätigung. Das geschützte Rechtsgut des § 99 StGB wird in der aktuellen und potenziellen Fortbewegungsfreiheit erblickt. In der philosophischen Diskussion wird zwischen ‚Willens-‘ und ‚Handlungsfreiheit‘ differenziert. Es ist kritisch zu hinterfragen, ob dabei nicht derselbe Gegenstand unter verschiedenen Begriffen die Debatte beherrscht. Nach Ansicht des Verfassers ist das Nötigungsmittel der absoluten Gewalt (vis absoluta) unter dem Schutzaspekt einer umfassenden Handlungsfreiheit zu betrachten. Die Analyse erweist darüber hinaus, dass das geschützte Rechtsgut der §§ 99, 105 StGB einzig die Handlungsfreiheit ist.
- Pollak, Sergio
- Gesetz der Motivation
- vis absoluta
- vis compulsiva
- JST 2025, 112
- § 74 StGB
- Indeterminismus
- Handlung
- § 131 StGB
- § 105 StGB
- § 240 dStGB
- § 99 StGB
- Duldung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Willensfreiheit
- § 142 StGB
- § 202 StGB
- Determinismus
- Unterlassung
- § 144 StGB
- Nötigung
- Gewalt
- Freiheitsentziehung
- § 201 StGB
- § 269 StGB