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Grundgrenze; Grundbuchsmappe; Grenzkataster; Beweis

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Ein verbindlicher Nachweis über den Verlauf der Grundstücksgrenzen ergibt sich nur aus dem Grenzkataster.

Mit der Grundbuchsmappe werden die Grenzen von Grundstücken nicht beurkundet. Die Grundbuchsmappe macht über die Grenze und Größe von Grundstücken keinen Beweis, wenn sie auch im Rahmen der freien Beweiswürdigung ein zu berücksichtigendes Beweismittel ist. Erst durch die Eintragung von Grundstücken in den Grenzkataster wird die „Papiergrenze“ verbindlich.

  • Grundgrenze
  • § 45 Abs 2 AVG
  • BBL-Slg 2013/118
  • Grundbuchsmappe
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • § 8 Z 1 VermG
  • § 19 nö BauO
  • VwGH, 27.02.2013, 2010/05/0034
  • Beweis
  • Grenzkataster
  • Baurecht

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