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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 2, April 2015, Band 14

Fraenkel-​Haeberle, Cristina

Grundlagen grenzüberschreitender Zusammenarbeit im italienischen Universitätsrecht

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Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im italienischen Universitätsrecht wird sowohl von der europäischen Integration als auch vom Bologna-Prozess maßgeblich geprägt. Sie fügt sich in ein Universitätssystem ein, das durch eine ausgeprägte zentralstaatliche Steuerung und eine weitgehende Homogenität gekennzeichnet ist. Einen Sonderstatus nehmen die beiden Grenzuniversitäten von Trient und Bozen ein, die eine starke regionale Verankerung aufweisen, und im Rahmen der EUREGIO Südtirol-Tirol-Trentino ein Rahmenabkommen mit der Universität Innsbruck abgeschlossen haben, das eine verstärkte intrauniversitäre Kooperation und eine größere Mobilität von Dozenten und Studierenden ermöglichen soll.

  • Fraenkel-Haeberle, Cristina
  • Freie Universität Bozen
  • Universität Trient
  • Internationalisierung
  • Art 33 Ital. Verf
  • Italien
  • Europäische Union
  • ZFHR 2015, 45
  • Öffentliches Recht
  • Ital. Gesetz Nr 240/2010: Art 1 Abs 2
  • Kompetenzverteilung zwischen Staat und Regionen
  • § 54 UG
  • Art 166 AEUV
  • Art 9 Ital. Verf
  • Bologna-Prozess
  • EUREGIO-Rahmenabkommen.
  • Ital. Gesetz Nr 168/1989: Art 6 Abs 2
  • Art 34 Ital. Verf
  • Europäisierung
  • EVTZ
  • Fernuniversitäten
  • Art 165 AEUV
  • Art 13 GRC
  • Art 14 GRC
  • § 53 UG
  • Art 6 AEUV