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Fuchs, Hubert W.

Grundstücksveräußerungen im außerbetrieblichen Bereich ab 1.4.2012 im Überblick

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Seit 1.4.2012 werden Gewinne/Überschüsse aus der Veräußerung von Grundstücken – unabhängig davon, ob es sich um betriebliche oder private Grundstücke handelt und auch unabhängig von der Behaltedauer – ertragsteuerlich stets erfasst, sofern nicht eine Befreiungsbestimmung anwendbar ist.

  • Fuchs, Hubert W.
  • § 30c EStG
  • AFS 2013, 82
  • § 30b EStG
  • § 30 EStG
  • § 30a EStG
  • Steuerrecht

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