


Güllegrube; Baubewilligung; Benützungsbewilligung; Baukonsens; nachträgliche Auflagen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 76 Wörter, Seiten 193-194
20,00 €
inkl MwSt




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Die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen setzt das Vorliegen einer aufrechten baubehördlichen Bewilligung voraus.
Eine Benützungsbewilligung kann nur dann als „Baubewilligung“ gedeutet werden, wenn ihr – in welcher Form auch immer – Elemente einer Baubewilligung entnehmbar sind.
Ausführungen in der Begründung der Benützungsbewilligung dazu, dass von der Baubewilligung in einem der Erteilung der Benützungsbewilligung nicht entgegenstehenden, bloß geringfügigen Ausmaß abgewichen worden sei, können jedoch einen fehlenden normativen Abspruch nicht ersetzen.
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- Benützungsbewilligung
- § 29 Abs 6 stmk BauG
- Baubewilligung
- VwGH, 25.06.2021, Ra 2020/06/0310
- Baukonsens
- BBL-Slg 2021/180
- § 38 Abs 5 stmk BauG
- Baurecht
- nachträgliche Auflagen
- Güllegrube
Die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen setzt das Vorliegen einer aufrechten baubehördlichen Bewilligung voraus.
Eine Benützungsbewilligung kann nur dann als „Baubewilligung“ gedeutet werden, wenn ihr – in welcher Form auch immer – Elemente einer Baubewilligung entnehmbar sind.
Ausführungen in der Begründung der Benützungsbewilligung dazu, dass von der Baubewilligung in einem der Erteilung der Benützungsbewilligung nicht entgegenstehenden, bloß geringfügigen Ausmaß abgewichen worden sei, können jedoch einen fehlenden normativen Abspruch nicht ersetzen.
- Benützungsbewilligung
- § 29 Abs 6 stmk BauG
- Baubewilligung
- VwGH, 25.06.2021, Ra 2020/06/0310
- Baukonsens
- BBL-Slg 2021/180
- § 38 Abs 5 stmk BauG
- Baurecht
- nachträgliche Auflagen
- Güllegrube