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Heft 5, September 2021, Band 24
Güllegrube; Baubewilligung; Benützungsbewilligung; Baukonsens; nachträgliche Auflagen
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 24
- Rechtsprechung, 76 Wörter
- Seiten 193-194
- https://doi.org/10.33196/bbl202105019303
20,00 €
inkl MwStDie Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen setzt das Vorliegen einer aufrechten baubehördlichen Bewilligung voraus.
Eine Benützungsbewilligung kann nur dann als „Baubewilligung“ gedeutet werden, wenn ihr – in welcher Form auch immer – Elemente einer Baubewilligung entnehmbar sind.
Ausführungen in der Begründung der Benützungsbewilligung dazu, dass von der Baubewilligung in einem der Erteilung der Benützungsbewilligung nicht entgegenstehenden, bloß geringfügigen Ausmaß abgewichen worden sei, können jedoch einen fehlenden normativen Abspruch nicht ersetzen.
- Benützungsbewilligung
- § 29 Abs 6 stmk BauG
- Baubewilligung
- VwGH, 25.06.2021, Ra 2020/06/0310
- Baukonsens
- BBL-Slg 2021/180
- § 38 Abs 5 stmk BauG
- Baurecht
- nachträgliche Auflagen
- Güllegrube
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