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Günstigkeitsvergleich bei Tatbegehung in mehreren Staaten in tatbestandlicher Handlungseinheit
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 3737 Wörter
- Seiten 536-540
- https://doi.org/10.33196/jbl201508053601
30,00 €
inkl MwStBei Verhaltensweisen, die in tatbestandlicher Handlungseinheit in mehr als einem Staat gesetzt wurden, liegen an sich mehrere Bezugspunkte zu ausländischem Recht vor. In einem solchen Fall genügt es, wenn die Tat nur nach einem der in Betracht kommenden Tatortgesetze mit Strafe bedroht ist. Die dem Gesetz somit zugrunde liegende Bevorzugung strengeren Rechts schlägt auch auf die Günstigkeitsklausel nach § 65 Abs 2 StGB durch. Demnach darf der Täter bei der Bestimmung der Strafe (nur) nicht ungünstiger gestellt werden als nach dem strengeren (im Verhältnis zu österreichischem Recht dennoch günstigeren) Tatortrecht.
- Salimi, Farsam
- LGSt Wien, 13.03.2014, 123 Hv 11/12g
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 304 StGB
- § 65 Abs 2 StGB
- § 64 Abs 1 Z 2 StGB
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2015, 536
- OGH, 13.10.2014, 17 Os 30/14m
- Zivilverfahrensrecht
- § 64 Abs 1 Z 6 StGB
- § 64 Abs 1 Z 2a StGB
- Arbeitsrecht
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