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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 3, Juni 2014, Band 13

Hunka, Robert

Habilitationskommission; Rektorat; Nachweis didaktischer Fähigkeiten; Änderung der Rechtslage

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Der Nachweis der mehrmaligen Lehrtätigkeit stellt lediglich eine formale Voraussetzung für die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Lehrbefugnis dar. Den Universitäten steht es frei, das Verfahren der Habilitationskommission innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu gestalten und dabei auch die zur Beurteilung der didaktischen Fähigkeiten des Bewerbers allenfalls erforderlichen Nachweise zu regeln. Für jenen Fall, dass sich die Rechtslage zwischen der Entscheidung der Habilitationskommission und der Erlassung des Bescheides geändert hat, ergibt sich, dass das Rektorat zu prüfen hat, ob die Entscheidung der Habilitationskommission (auch) in den geänderten Bestimmungen (noch) eine tragfähige Grundlage findet.

  • Hunka, Robert
  • Habilitationskommission
  • Nachweis didaktischer Fähigkeiten
  • § 103 UG
  • Öffentliches Recht
  • VwGH, 22.10.2013, 2010/10/0048
  • Rektorat
  • ZFHR-Slg 2014/8
  • § 22 UG
  • Änderung der Rechtslage

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