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- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2018
- recht & gesellschaft, 4118 Wörter
- Seiten 467-476
- https://doi.org/10.33196/juridikum201804046701
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inkl MwStUnter „Therapie statt Strafe“ wurde die Möglichkeit, bei einer Verurteilung wegen des Besitzes oder der Weitergabe von Suchtmitteln eine Behandlung statt einer Haftstrafe zu absolvieren, auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Diese psychosoziale und/oder medizinische Behandlung findet unter klar definierten Auflagen in einer anerkannten Suchthilfeeinrichtung statt. Doch wie motiviert sind KlientInnen unter diesen Voraussetzungen? Welche Regeln gelten für sie und welchen Einfluss haben RichterInnen und (Staats-)AnwältInnen auf die Ausgestaltung derselben? Wie sieht eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Justiz und Suchthilfe aus? Ist diese auf Grund der beinah widersprüchlichen Aufträge überhaupt möglich?
Der Artikel beleuchtet die Chancen und Grenzen einer „verordneten Therapie“ aus Sicht zweier MitarbeiterInnen der Suchthilfeeinrichtung Dialog, die über langjährige Erfahrung mit „WeisungsklientInnen“ verfügt.
- Zeisel, Ursula
- Weber, Martin
- JURIDIKUM 2018, 467
- Suchtmittelgesetz
- § 11 SMG
- Therapie statt Strafe
- Rechtsphilosophie und Politik
- Weisungen
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