


Häusliche Gewalt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2022
- Inhalt:
- thema: Femizid
- Umfang:
- 4544 Wörter, Seiten 240-251
10,00 €
inkl MwSt




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Eine vereinheitlichte Problemdefinition häuslicher Gewalt unterstützt multidisziplinäre Kooperation und ist jedoch hierzulande weder im rechtlichen Bereich zu finden noch in anderen Sektoren. Zwar sind in der Literatur unterschiedliche Formen häuslicher Gewalt definiert, sie entziehen sich jedoch der empirischen Erfassung des Phänomens durch die Kriminalstatistik, wodurch zielgerichtete Maßnahmen erschwert werden. Hier knüpft der Beitrag an: gestützt auf nationale und internationale Daten, wird die Frage aufgeworfen, welche Formen von häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik abgebildet werden und welches Verhalten damit gerahmt wird. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Formen von Gewalt in Intimpartnerschaften, die mit strafrechtlich relevanten Handlungen verknüpft sind und mit einem besonders hohen Risiko für einen Femizid einhergehen. Darauf basierend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die juristische Diskussion angeregt, inwiefern ein qualitativer Unterschied durch die Beziehungsdimension von Täter:innen und Opfer bei Delikten häuslicher Gewalt besteht, der über eine Qualifizierung einzelner Tatbestände oder sogar über einen eigenen Straftatbestand nachdenken lässt. Der Beitrag zieht damit die Bilanz aus den empirisch zugänglichen Definitionen „häuslicher Gewalt“ aus der Kriminalstatistik und der Möglichkeit einer rechtlichen Überarbeitung als Beitrag zu einer vereinheitlichten Problemdefinition.
-
- Neunkirchner, Marion Johanna
- Reiter, Hannah
-
- § 33 StGB
- JURIDIKUM 2022, 240
- Rechtssoziologie
- Häusliche Gewalt
- § 126 StGB
- § 105 StGB
- § 229 StGB
- § 76 StGB
- § 99 StGB
- § 106 StGB
- § 107 StGB
- § 83 StGB
- § 75 StGB
- SPG
- § 101 StGB
- § 202 StGB
- Femizid
- § 85 StGB
- § 88 StGB
- § 84 StGB
- § 87 StGB
- Rechtsphilosophie und Politik
- Strafrecht
- § 125 StGB
- GeSchG
- § 201 StGB
- § 86 StGB
Eine vereinheitlichte Problemdefinition häuslicher Gewalt unterstützt multidisziplinäre Kooperation und ist jedoch hierzulande weder im rechtlichen Bereich zu finden noch in anderen Sektoren. Zwar sind in der Literatur unterschiedliche Formen häuslicher Gewalt definiert, sie entziehen sich jedoch der empirischen Erfassung des Phänomens durch die Kriminalstatistik, wodurch zielgerichtete Maßnahmen erschwert werden. Hier knüpft der Beitrag an: gestützt auf nationale und internationale Daten, wird die Frage aufgeworfen, welche Formen von häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik abgebildet werden und welches Verhalten damit gerahmt wird. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Formen von Gewalt in Intimpartnerschaften, die mit strafrechtlich relevanten Handlungen verknüpft sind und mit einem besonders hohen Risiko für einen Femizid einhergehen. Darauf basierend wird aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die juristische Diskussion angeregt, inwiefern ein qualitativer Unterschied durch die Beziehungsdimension von Täter:innen und Opfer bei Delikten häuslicher Gewalt besteht, der über eine Qualifizierung einzelner Tatbestände oder sogar über einen eigenen Straftatbestand nachdenken lässt. Der Beitrag zieht damit die Bilanz aus den empirisch zugänglichen Definitionen „häuslicher Gewalt“ aus der Kriminalstatistik und der Möglichkeit einer rechtlichen Überarbeitung als Beitrag zu einer vereinheitlichten Problemdefinition.
- Neunkirchner, Marion Johanna
- Reiter, Hannah
- § 33 StGB
- JURIDIKUM 2022, 240
- Rechtssoziologie
- Häusliche Gewalt
- § 126 StGB
- § 105 StGB
- § 229 StGB
- § 76 StGB
- § 99 StGB
- § 106 StGB
- § 107 StGB
- § 83 StGB
- § 75 StGB
- SPG
- § 101 StGB
- § 202 StGB
- Femizid
- § 85 StGB
- § 88 StGB
- § 84 StGB
- § 87 StGB
- Rechtsphilosophie und Politik
- Strafrecht
- § 125 StGB
- GeSchG
- § 201 StGB
- § 86 StGB