


Haftfristen und Höchstfristen der U-Haft nach Unzuständigkeitsurteil
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 844 Wörter, Seiten 53-54
20,00 €
inkl MwSt




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Führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach einem Unzuständigkeitsurteil gem § 261 Abs 2 StPO fort, sind im weiteren Verfahren – bis zur allfälligen Einbringung einer Anklage – die Einhaltung der Haftfristen (§ 175 Abs 2 StPO) ebenso zu beachten wie die Voraussetzungen für ein Überschreiten der in § 178 Abs 2 StPO genannten Fristen.
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- § 175 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 30.07.2015, 14 Os 74/15m
- § 178 StPO
- § 488 Abs 3 StPO
- JST-Slg 2016/3
- § 261 StPO
Führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach einem Unzuständigkeitsurteil gem § 261 Abs 2 StPO fort, sind im weiteren Verfahren – bis zur allfälligen Einbringung einer Anklage – die Einhaltung der Haftfristen (§ 175 Abs 2 StPO) ebenso zu beachten wie die Voraussetzungen für ein Überschreiten der in § 178 Abs 2 StPO genannten Fristen.
- § 175 StPO
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 30.07.2015, 14 Os 74/15m
- § 178 StPO
- § 488 Abs 3 StPO
- JST-Slg 2016/3
- § 261 StPO