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Haftung aufgrund fehlerhafter Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 67
- Rechtsprechung des OGH, 1811 Wörter
- Seiten 451-453
- https://doi.org/10.47782/oeba201906045101
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inkl MwSt§§ 1295, 1299, 1304, 1323, 1489 ABGB; §§ 3, 4 VersVG. Die Grundsätze zur Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung sind wegen der gleichgelagerten Interessenlage auf den Fall der fehlerhaften Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen übertragbar. Solange noch Ansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag dem Versicherer gegenüber bestehen können, ist die Lage mit dem Anleger vergleichbar, der das nicht gewollte Finanzprodukt noch hält; auch ihm steht ein Anspruch auf Naturalrestitution zu.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2019/2579
- OGH, 21.11.2018, 7 Ob 196/17z
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