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Haftung des Gastwirts wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
62 Wörter, Seiten 112-112

20,00 €

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Ist einem Gastwirt leicht erkennbar, dass von einer ungesicherten, unbeleuchteten und stark abgenutzten Treppe Gefahr für seine Gäste ausgeht, welche die Toilette aufsuchen wollen, haftet er dem geschädigten Gast aufgrund der Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten, wenn die Gefahr durch die fehlende Absicherung und Beleuchtung der Treppe durch einfache Maßnahmen beseitigt hätte werden können.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • OGH, 21.01.2020, 1 Ob 174/19y
  • BBL-Slg 2020/96
  • Haftung des Gastwirts wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • Baurecht

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