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Hilber, Klaus

Haftung des Masseverwalters bei fehlerhafter UVA im Konkurs

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Durch die Heranziehung des Masseverwalters zur Haftung für Umsatzsteuer, deren Voranmeldung im Konkurs aufgrund eines Fehlers einer Kanzleiangestellten unterblieben ist, ist der Abgabenanspruch auch dann nicht „doppelt“ entstanden, wenn durch das Unterbleiben der Voranmeldung eine höhere Konkursquote an die Abgabenbehörde bzw die „öffentliche Hand“ ausbezahlt wurde. Eine (vom Masseverwalter beantragte) Abgabennachsicht in Höhe des an die Abgabenbehörde zur Auszahlung gelangten Mehrbetrages kommt daher nicht in Betracht. Ein solcher Mehrbetrag wäre allenfalls im Haftungsverfahren von der Abgabenbehörde im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen.

  • Hilber, Klaus
  • § 9 BAO
  • § 236 Abs 1 BAO
  • § 77 Abs 2 BAO
  • BFG, 17.11.2014, RV/2100544/2013
  • Steuerrecht
  • AFS 2015, 56

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