


Haftung des Sachverständigen für falsches Bewertungsgutachten Dritten gegenüber.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 476 Wörter, Seiten 615-616
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§§ 1299, 1300 ABGB. Den Sachverständigen trifft eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten nur dann, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 26.04.2019, 3 Ob 16/19b
- oeba-Slg 2019/2601
§§ 1299, 1300 ABGB. Den Sachverständigen trifft eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten nur dann, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 26.04.2019, 3 Ob 16/19b
- oeba-Slg 2019/2601