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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Haftung des Sachverständigen für falsches Bewertungsgutachten Dritten gegenüber.

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§§ 1299, 1300 ABGB. Den Sachverständigen trifft eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten nur dann, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für dessen Disposition bilden werde.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 26.04.2019, 3 Ob 16/19b
  • oeba-Slg 2019/2601

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