Haftung des Sachwalters bei Geltendmachung überhöhter Entgelte und Entschädigungsleistungen?
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 137
- Rechtsprechung, 1029 Wörter
- Seiten 116 -117
- https://doi.org/10.33196/jbl201502011601
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Ob der Betroffene gegen den Sachwalter (hier: Rechtsanwalt) Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn dieser – im Widerspruch zur stRsp – überhöhte Belohnungen und Entschädigungen beantragt und vom Gericht zugesprochen erhalten hat (hier: nach den Tarifen des RATG), bleibt offen.
Dass die klagende Partei eine Pauschalsumme geltend macht, ändert nichts daran, dass dieser Pauschalsumme mehrere Einzelansprüche zugrunde liegen, die aus unterschiedlichen Handlungen des Beklagten abgeleitet werden. Der bloße Umstand, dass alle Forderungen des Beklagten im Rahmen der ihm übertragenen Sachwalterschaft gestellt wurden, begründet keinen rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhangs iS des § 55 Abs 1 Z 1 JN (hier: unterschiedliche Anträge auf Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an das Pflegschaftsgericht, die sich auf jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen erbrachte Leistungen als Sachwalter beziehen).
- LG Feldkirch, 06.02.2013, 4 Cg 58/12w
- § 502 Abs 2 ZPO
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 276 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- OGH, 19.09.2013, 1 Ob 162/13z
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 55 JN
- OLG Innsbruck, 25.06.2013, 2 R 81/13y
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2015, 116
- Arbeitsrecht
- § 277 ABGB
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