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Haftung für ausdrücklich zugesagte Eigenschaften trotz Gewährleistungsverzichts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 19
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
50 Wörter, Seiten 116-116

20,00 €

inkl MwSt

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Bei Zusage bestimmter Eigenschaften der Sache (hier: trockene Wände) haftet der Verkäufer auch im Falle eines vereinbarten Ausschlusses der Gewährleistung.

Aufgrund dieser Zusicherungen darf der Käufer die Untersuchung der Sache auf nicht bekannte oder nicht in die Augen fallende Mängel vor Vertragsabschluss unterlassen.

  • § 923 ABGB
  • BBL-Slg 2016/117
  • OGH, 20.01.2016, 3 Ob 238/15v
  • Baurecht
  • § 932 ABGB
  • § 928 ABGB
  • Haftung für ausdrücklich zugesagte Eigenschaften trotz Gewährleistungsverzichts

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