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Haftung für Bodenkontaminationen aus einem Kaufvertrag des Voreigentümers mit dessen Rechtsvorgänger; Geltendmachung durch den nunmehrigen Eigentümer

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Allfällige Schadenersatzansprüche des Voreigentümers aus dem Kaufvertrag mit dessen Rechtsvorgänger gehen ohne weitere Vereinbarung nicht mit dem Eigentum an der Sache auf den neuen Eigentümer über.

  • OGH, 11.04.2013, 1 Ob 184/12h
  • § 1295 ABGB
  • Haftung für Bodenkontaminationen aus einem Kaufvertrag des Voreigentümers mit dessen Rechtsvorgänger
  • BBL-Slg 2013/177
  • Geltendmachung durch den nunmehrigen Eigentümer
  • Baurecht

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