Haftung für Schäden durch Weidetiere nach dem HaftRÄG 2019
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 142
- Aufsatz, 7579 Wörter
- Seiten 686 -696
- https://doi.org/10.33196/jbl202010068601
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Erklärtes Ziel des Haftungsrechts-Änderungsgesetzes 2019 (HaftRÄG 2019) ist die Konkretisierung der Verwahrungspflichten des Tierhalters in der Alm- und Weidewirtschaft. Die Neuregelung in § 1320 Abs 2 ABGB wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie löst. Einige dieser – für die Praxis besonders wichtigen – Fragen sind Gegenstand der folgenden Untersuchung.
Der Beitrag ist mit besten Wünschen meinem Lehrer Peter Rummel gewidmet. Ich hoffe, dass ihn die Thematik interessiert und meine Überlegungen zur einen oder anderen Frage seine Zustimmung finden.
- Dullinger, Silvia
- § 1319a ABGB
- HaftRÄG 2019
- § 21 BStG
- Öffentliches Recht
- § 1304 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Wegefreiheit
- Standards der Tierhaltung
- unbeaufsichtigter Weidegang
- Allgemeines Privatrecht
- § 1320 ABGB
- § 81 StVO
- Verwahrungs- und Aufsichtspflichten
- Mitverschulden
- Zivilverfahrensrecht
- Alm- und Weidewirtschaft
- erwartbare Eigenverantwortung
- Vertrauensgrundsatz
- Wegehalterhaftung
- Tierhalterhaftung
- Arbeitsrecht
- JBL 2020, 686