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Haftung für unrichtige Bankbestätigung; Auszahlung vom Gesellschaftskonto und unmittelbar darauffolgende Einzahlung als Stammkapital

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Die Bank haftet für die (Un-)Richtigkeit ihrer Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG, wenn diese schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war. Maßgeblich ist, ob der Gesellschaft in dem Sinne Geldmittel als Stammeinlage „frei zur Verfügung“ standen, als ihr neue Mittel namens der Gesellschafter zugeführt wurden.

  • OGH, 20.09.2024, 6 Ob 120/24a
  • OLG Graz, 25.04.2024, 5 R 32/24a-21
  • LG Klagenfurt, 29.11.2023, 26 Cg 44/23a-10
  • WBl-Slg 2024/197
  • § 10 Abs 3 GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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