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Haftung Generalunternehmer; Verletzung Arbeitnehmer eines Subunternehmers

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Der Besteller muss Fachunternehmen nicht über die in ihren Tätigkeitsbereich typisch auftretenden Gefahren warnen.

  • § 1157 ABGB
  • § 1169 ABGB
  • Haftung Generalunternehmer
  • BBL-Slg 2016/227
  • § 1313a ABGB
  • Baurecht
  • Verletzung Arbeitnehmer eines Subunternehmers
  • OGH, 28.06.2016, 2 Ob 129/15g

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