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Haftungsausschluss bei Unternehmenserwerb muss binnen 1 Monat in das Firmenbuch eingetragen werden – Dauer des Firmenbuchverfahrens ist Risiko des Erwerbers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 18
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1176 Wörter, Seiten 426-427

9,80 €

inkl MwSt

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Ein beim Unternehmenskauf vereinbarter Haftungsausschluss kann nur zeitnah zum Unternehmensübergang eingetragen werden.

Dieser enge zeitliche Zusammenhang ist nicht mehr gewahrt, wenn seit dem Stichtag mehr als ein Monat verstrichen ist.

Das Risiko einer ausschließlich durch das Gericht herbeigeführten Verzögerung der Eintragung trägt der Erwerber.

  • OGH, 29.08.2019, 6 Ob 79/19i6 Ob 80/19m
  • Haftungsausschluss
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenserwerb
  • Frist
  • § 38 Abs 4 UGB
  • GES 2019, 426

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