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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 5, Juli 2018, Band 17

Haftungsausschluss beim Unternehmensübergang muss zeitnah vereinbart und angemeldet werden

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Die Vereinbarung des Ausschlusses der Übernahme der Verbindlichkeiten durch den Erwerber muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Unternehmensübergang erfolgen.

Ein Zeitraum von 6 Wochen zwischen Stichtag und Eintragungsbegehren ist zu lange und erfüllt dieses Kriterium daher nicht.

  • GES 2018, 241
  • Unternehmenskauf
  • Haftungsausschluss
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 24.05.2018, 6 Ob 80/18k
  • § 38 Abs 4 UGB

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