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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 4, Dezember 2014, Band 69

Davy, Benjamin/​Davy , Ulrike

Haltung in finsteren ZeitenAttitude in Dark Times

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Wir untersuchen die Haltungen, die sich den Veröffentlichungen in der ZÖR zwischen 1933 und 1945 entnehmen lassen. Den Hintergrund für unsere Untersuchung bilden die politischen Ereignisse dieser „finsteren Zeiten“ (Brecht, Arendt), in denen davor anerkannte rechtliche Werte keine Gültigkeit mehr besaßen. Im Vordergrund stehen die Blattlinie der ZÖR und – vor allem – die Haltungen der Autorinnen und Autoren. Wir untersuchen die Haltungen der Autorinnen und Autoren unter drei Blickwinkeln. Uns interessiert ihre Haltung zu den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, ihre Haltung zum großen Friedensprojekt der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg (Völkerbund) und ihre Haltung zum Minderheitenproblem, an dem sich die aggressive Außenpolitik des NS-Regimes Ende der 1930er Jahre manifestiert hat. Um den Werteumbruch deutlicher fassen zu können, nehmen wir auch die Abhandlungen zwischen 1914 und 1932 sowie die Abhandlungen zwischen 1945 und 1955 in den Blick. Unsere Antworten stützen sich auf eine Analyse der Abhandlungen der (Ö)ZÖR(NF) von 1914 bis 1955, die sozialwissenschaftlich angeleitet ist (Entwicklung von Codes; Codierung der Abhandlungen; quantitative und qualitative Textanalyse). Dies ist ein erster Versuch, Haltungen der österreichischen Rechtswissenschaft gegenüber dem Autoritären und dem Totalitären in wissenschaftlichen Texten sichtbar zu machen. Die Texte decken vier Dekaden ab und erlauben einige gut begründbare Schlussfolgerungen: Die Haltungen in den Abhandlungen, die zu den in den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien verkörperten Werten eingenommen wurden, unterschieden sich zwischen 1933 und 1945 nachweisbar von den Haltungen in Abhandlungen, die vor 1933 und nach 1945 veröffentlicht wurden. Allerdings hatten die Autorinnen und Autoren der ZÖR wenig Interesse an den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien. Viel engagierter sind die Abhandlungen zur Weltfriedensordnung der Zwischenkriegszeit. Die Völkerbundordnung wurde von Autoren der ZÖR vehement verteidigt. Gegenüber der Minderheitenfrage nahmen die Autoren der ZÖR eine teils beobachtende, teils wohlwollend-wertende Haltung ein. Eine gewaltsame Volksgruppenpolitik wurde weder gefordert noch gutgeheißen. Große Brüche in der Blattlinie sind nicht für 1933 oder 1934 (erstmaliges Erscheinen im autoritären Ständesstaat), wohl aber für 1939 (erstmaliges Erscheinen im NS-Staat) und 1948 (erstmaliges Erscheinen nach der Unabhängigkeitserklärung 1945) nachweisbar. Die ÖZÖR begann als außergewöhnliches Beispiel jüdischer Verstandesmäßigkeit, einer Eigenschaft, die in den „finsteren Zeiten“ erlosch und nach 1945 – für einige Jahre – durch Beiträge vertriebener Juristen aufrecht erhalten wurde. Und danach bis heute erlosch.

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  • ZOER 2014, 715
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