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Handeln von Zweigniederlassungen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 1244 Wörter
- Seiten 183-184
- https://doi.org/10.33196/wbl202103018301
30,00 €
inkl MwStNach der Rsp des OGH ist der Begriff der Zweigniederlassung im österreichischen Unternehmens- bzw Gesellschaftsrecht nicht definiert. Nach der heute gefestigten Auffassung ist eine Zweigniederlassung iSd Unternehmensrechts ein von der Hauptniederlassung räumlich getrennter Teil des Unternehmens, in dem dauerhaft und selbständig Geschäfte geschlossen werden und der die hiefür erforderliche Organisation in sachlicher und personeller Hinsicht (unter anderem auch eine eigene Leitung) aufweist. Die Zweigniederlassung ist durch rechtliche Unselbständigkeit sowie Leitungsabhängigkeit von der Hauptniederlassung bei gleichzeitiger (beschränkter) organisatorischer Selbständigkeit gekennzeichnet. Da die Zweigniederlassung Unternehmensteil ist, ist sie nicht selbständig rechtsfähig, Rechtsträger ist vielmehr immer der Träger des Gesamtunternehmens. Da die Zweigniederlassung keine Rechtspersönlichkeit hat, kann sie nicht Partei eines Rechtsstreits sein, wohl aber der Träger des Unternehmens unter der Firma ihrer Zweigniederlassung verklagt werden. Schließt eine Zweigniederlassung Geschäfte ab, wird ausschließlich der Inhaber des Unternehmens berechtigt und verpflichtet, mangels rechtlicher Eigenständigkeit der Zweigniederlassung ist der Inhaber des Unternehmens allein Prozesspartei.
- § 27 VStG
- WBl-Slg 2021/52
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VwGH, 16.07.2020, Ra 2020/02/0095
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