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Hasspostings und Gewaltaufrufe: aktive Prüfpflicht für Medieninhaber bei erhöhter Gefahr für Persönlichkeitsrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 147
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
5587 Wörter, Seiten 195-200

30,00 €

inkl MwSt

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Die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nach § 6 Abs 2 Z 3a MedienG verlangt vom Medieninhaber in bestimmten Fällen weitergehende Überwachungs- und Überprüfungspflichten hinsichtlich auf seiner Website von Dritten veröffentlichter Inhalte.

Beinhalten Kommentare Dritter Hassreden oder gegen die physische Integrität von Individuen gerichtete Drohungen, können Internetportale ohne Verstoß gegen Art 10 EMRK haftbar gemacht werden, wenn sie keine Maßnahmen ergriffen haben, um offensichtlich rechtswidrige Kommentare unverzüglich zu entfernen, und zwar auch ohne zuvor erfolgte Verständigung durch das mutmaßliche Opfer oder Dritte.

  • Zöchbauer, Peter
  • § 2 Z 3a MedienG
  • OGH, 04.09.2024, 15 Os 50/24b
  • OLG Wien, 20.07.2017, 18 Bs 116/17s
  • LGSt Wien, 20.01.2017, 93 Hv 108/16g
  • JBL 2025, 195
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • § 6 Abs 1 MedienG

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