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Heft 11, November 2014, Band 27
Hausbesorgerwohnung als allgemeiner Teil einer Liegenschaft
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 3187 Wörter
- Seiten 307-310
- https://doi.org/10.33196/wobl201411030701
30,00 €
inkl MwStDie Begründung von Wohnungseigentum an allgemeinen Teilen der Liegenschaft ist unwirksam, aufgrund solcher Vereinbarungen durchgeführte Grundbuchseintragungen sind nichtig. Bis zu einer „Rückabwicklung“ sind die „Wohnungseigentümer“ mangels eines dem Gesetz entsprechenden Mindestanteils entgegen dem Grundbuchstand rechtlich nicht Wohnungseigentümer, sondern nur schlichte Miteigentümer. Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen.
Nach der Rsp kann die Widmung von Flächen oder Räumen zu einem allgemeinen Teil des Hauses, daher auch die Widmung als Hausbesorgerwohnung, formfrei und somit schlüssig erfolgen. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass für die Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen ein strenger Maßstab anzulegen ist.
- Hausmann, Till
- BG Innsbruck, 16 Msch 3/08h
- § 1 WEG
- LG Innsbruck, 3 R 218/13z
- OGH, 23.04.2014, 5 Ob 18/14d
- WOBL-Slg 2014/119
- Miet- und Wohnrecht
- § 52 Abs 1 Z 1 WEG
- § 9 Abs 3 WEG
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