Die EU-Kommissarin für Wettbewerb organisiert am 17.01.2019 als Gastgeberin eine Konferenz zum Thema ‘Shaping competition policy in the era of digitisation’. Die Konferenz dient dem Ideenaustausch hinsichtlich des Wandels der Märkte aufgrund laufender technischer Entwicklungen und soll einer großen Vielzahl von Stakeholdern die Möglichkeit geben, am Ideenaustausch teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund bat die Europäische Kommission um Beiträge von betroffenen Stakeholdern.
Die Digitalisierung der Wirtschaft impliziert auch neue Herausforderungen für die aktuelle Praxis der Zusammenschlusskontrolle der Bundeswettbewerbsbehörde. Vom österreichischen Gesetzgeber wurde bereits 2017 eine Anpassung des Kartellgesetzes vorgenommen und eine neue, subsidiäre Aufgreifschwelle für Zusammenschlüsse eingeführt, die mit 01.11.2017 in Kraft getreten ist. Bei Überschreiten dieses Transaktionsschwellenwertes muss der Zusammenschluss bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet werden. Damit sollen unter anderem die Übernahmen vielversprechender Digitalunternehmen durch große Wettbewerber von der Fusionskontrolle erfasst werden.
Mit 30.09.2018 reichte die Bundeswettbewerbsbehörde nachstehende Informationen bei der Europäischen Kommission ein, um sich am Ideenaustausch und an der Diskussion zu den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft im Kartellrecht aktiv zu beteiligen.