Da das Veräußerungs- und Belastungsverbot ein höchstpersönliches, nicht verwertbares Recht ist, bleibt es im Fall der Insolvenz des Berechtigten in dessen freier Verfügung. Folglich kann der Masse- bzw. Insolvenzverwalter des Berechtigten nicht legitimiert sein, im Grundbuchsverfahren ein Rechtsmittel gegen die Bewilligung der Löschung des Verbotes zu erheben.



Heft 1, Januar 2016, Band 2016
NBL
Autor
eJournal-Heft
- ISSN Online:
- 2413-8908
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




Inhalt der Ausgabe
-
S. 1 - 1, Aktuell und Wissenswert
-
S. 2 - 3, Rechtsprechung
-
S. 2 - 2, Aktuell und Wissenswert