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NBL

Heft 1, Januar 2018, Band 2018

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2413-8908

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Inhalt der Ausgabe

S. 2 - 8, Rechtsprechung

VwGH: Wann gilt ein Geschoß als ober- bzw. unterirdisch?

Die Beurteilung ob ein Geschoß als unterirdisch oder oberirdisch nach § 56 Abs. 5 Sbg RaumordnungsG gilt, kann für das gesamte Geschoß nur einheitlich erfolgen. Sofern ein Geschoß über mindestens die Hälfte seiner horizontalen Fläche mehr als 1 Meter über das natürliche Gelände hinausragt, gilt das Geschoß als oberirdisch.

S. 2 - 2, Aktuell und Wissenswert

Baukartell - Handlungsratschläge

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