Im österreichischen Recht gibt es keine Legaldefinition von Journalismus. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag der Frage nach, ob sich aus der aktuellen Rechtslage Hinweise ergeben, von welchem (Vor-)Verständnis von Journalismus der Gesetzgeber ausgeht.



- ISSN Online:
- 1613-754X
60,00 €
inkl MwSt




Inhalt der Ausgabe
-
S. 1 - 1, Forum
-
S. 2 - 8, Forum
Hans Peter Lehofer -
S. 9 - 16, Forum
Klaus MeierDie Grenzziehung zwischen Journalismus und Nicht-Journalismus ist in der digitalen Öffentlichkeit schwierig geworden – aufgrund von Entgrenzungen im Journalismus selbst, vor allem aber weil viele verschiedene Akteur:innen daran arbeiten, die Grenze zu verwischen, um mit Desinformation und Pseudojournalismus ihre politischen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen. Der Beitrag geht zur Definition von Journalismus in drei Schritten vor: Auf Basis der Theorie von Öffentlichkeit in der liberalen Demokratie wird zunächst begründet, wozu es überhaupt Journalismus mit seiner Sonderrolle in einer digitalen Medienwelt braucht, in der Journalismus seine Exklusivität und Gatekeeper-Funktion verloren hat. Die Definition von Journalismus gründet auf seinen Standards und die ihn ermöglichenden Strukturen. Schließlich werden fünf Abgrenzungskriterien diskutiert und anhand von Beispielen die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung aufgezeigt: Gegenwartsbezug, Faktizität, Vielfalt, Unabhängigkeit und Professionalität. Als Konsequenz wird alten und neuen Akteur:innen des Journalismus empfohlen, nicht nur die Standards zu sichern, sondern auch öffentlich transparent über ihre Strukturen zur Sicherung von Qualität und Unabhängigkeit zu reden und diese nachzuweisen, um die Sichtbarkeit des Journalismus und das Vertrauen in ihn zu stärken.
-
S. 17 - 19, Forum
Edith Meinhart -
S. 20 - 22, Forum
Walter StroblDer Beitrag identifiziert Journalismus als Träger der Öffentlichen Aufgabe und fordert, aufgrund des dynamischen Wandels der Struktur des Mediensystems, eine Neuausrichtung der Medienprivilegien.
-
S. 23 - 26, Forum
Katharina Zwins -
S. 27 - 56, Abhandlung
Florentina Rosner / Hannah OberlercherMit September 2025 steht das umfangreiche Gesetzespaket zur Informationsfreiheit in Kraft. Es soll in Österreich ein neues Transparenzregime herbeiführen. Der vorliegende Beitrag adressiert zum einen strukturelle Grundsatzfragen des Informationsfreiheitsrechts. Diese betreffen die Kompetenzbestimmungen sowie das Verhältnis der zentralen Bestimmung des Art 22a B-VG zum IFG. Zum anderen erfolgt eine Auseinandersetzung mit den konkreten Garantien des Informationsfreiheitsrechts: dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Informationszugangsrecht und der proaktiven Informationspflicht. Im Fokus stehen dabei der Verwaltungsbegriff iSd Art 22a B-VG, der für die Bestimmung der informationspflichtigen Organe entscheidend ist, die Abgrenzung des Informationszugangsrechts gem Art 22a Abs 2 von Abs 3 B-VG, dessen rechtsdogmatische Einordnung und die Schranken seiner Ausübung.
-
S. 57 - 70, Abhandlung
Lando KirchmairDieser Beitrag gibt einen Überblick über das Konzept der nachhaltigen Mobilität. Dafür wird zunächst das Begriffsverständnis zu Nachhaltigkeit, Mobilität und sodann nachhaltiger Mobilität erläutert, bevor ein kursorischer Überblick über den für nachhaltige Mobilität relevanten Normenbestand im Völker-, Europa- und nationalen Recht geboten wird. Schließlich wird am Beispiel selbstfahrender Autos Regulierungsbedarf in Bezug auf nachhaltige Mobilität aufgezeigt.
-
S. 71 - 87, Abhandlung
Peter Amesberger / David KramerUnlängst hat der VfGH zum verwaltungsgerichtlichen Administrativverfahren entschieden, dass die in § 8a Abs 1 VwGVG vorgesehene Anknüpfung der Bewilligung der Verfahrenshilfe an eine grundrechtliche Erforderlichkeit gem Art 6 EMRK bzw Art 47 GRC verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Diese Entscheidung unterstreicht nach der zwischenzeitlichen Aufhebung des im Verwaltungsstrafverfahren anwendbaren § 40 VwGVG durch den VfGH im Jahre 2015 (erneut) die fundamentale Bedeutung der Verfahrenshilfe im Rechtsstaat, da sie als unverzichtbarer Bestandteil eines fairen Verfahrens gilt und den Zugang zum Rechtsschutz – unabhängig von finanziellen Mitteln – sicherstellt. Diese Entscheidung gibt Grund zum Anlass, die zentrale Rolle der Verfahrenshilfe im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof zu beleuchten und sich mit den rechtlichen und praktischen Herausforderungen auseinanderzusetzen, die damit verbunden sind.
-
S. 88 - 89, Dokumentation Europa
Michael Erhart -
S. 90 - 91, Dokumentation Österreich
Günther Schefbeck