Die Zwischenkörperschaftsteuer ist als vorläufige Besteuerung konzipiert, die nicht anfällt, wenn der KESt unterliegende Zuwendungen vorliegen. Allerdings darf für die Zuwendung keine KESt-Entlastung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen werden. Der VwGH lässt diese Ausnahme nun unionsrechtlich beim EuGH überprüfen.
- ISSN Online: 2309-7531
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Inhalt der Ausgabe
S. 3 - 5, Zivilrecht
Der Begünstigtenbeirat – Zulässigkeit und Schranken
S. 6 - 12, Zivilrecht
Bekämpfung der Abberufung als Stiftungsvorstand – aber gegenüber wem?
S. 13 - 13, Abgabenrecht
Nichtentlastung von der Zwischensteuer bei ausländischen Begünstigten – EuGH am Zug
S. 14 - 18, Liechtenstein aktuell
Liechtensteinischer Staatsgerichtshof: Rückwirkung bei der Amtshilfe durch liechtensteinischen Staatsgerichtshof eingeschränkt
Dieses Urteil des StGH stellt eine weitreichende Änderung im Bereich des Rückwirkungsverbots der internationalen Amtshilfe aus liechtensteinischer Sicht dar. Hierdurch wurde der Grundsatz, wonach das Rückwirkungsverbot für die Amtshilfe nicht gilt, aufgehoben. Amtshilfeersuchen an Liechtenstein werden somit in Zukunft dahingehend geprüft werden müssen, ob es sich dabei um eine verbotene echte Rückwirkung handelt. Auch wenn Art 30a Amtshilfegesetz UDA (AHG-USA) auf einen Zeitraum von einem Jahr terminiert war, hat das Urteil des StGH weitreichende Konsequenzen, da hierdurch nicht nur die Amtshilfe, sondern auch die Rechtshilfe tangiert werden, da beiden derselbe Grundsatz zugrunde gelegt wurde.
S. 36 - 42, Zivilrechtliche Rechtsprechung
Mangelnde Passivlegitimation der Begünstigten und des Nachfolge-Stiftungsvorstands im streitigen Feststellungsverfahren über die Vorstands-Abberufung
S. 43 - 46, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
UFS: Besteuerung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Investmentfonds unionrechtswidrig
Der UFS hat zu einer Privatstiftung als Anteilsinhaberin entschieden, dass der Durchgriff durch eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, welche nach österreichischem Recht als transparenter Investmentfonds angesehen wird, dem Unionsrecht widerspricht und daher nicht anzuwenden ist
S. 46 - 47, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
UFS: Kein Rechtsirrtum über Besteuerungsfolgen bei liechtensteinischer Stiftung mit Mandatsvertrag
Der UFS Wien hat erkannt, dass die Errichtung einer liechtensteinischen vermögensverwaltenden Stiftung mit Mandatsvertrag im Jahr 1994 und die Nichtversteuerung der daraus resultierenden Kapitalerträge in den Folgejahren Abgabenhinterziehung darstellt
S. 47 - 51, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
UFS: Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Offenlegungsfrist im Rahmen des StiftEG
Eine Privatstiftung hat nicht innerhalb der vom Stiftungseingangsteuergesetz vorgesehenen Frist die Offenlegung der Gründungsdokumente vorgenommen. Der gegen die erhöhte Stiftungseingangsteuer eingereichte Wiedereinsetzungsantrag blieb erfolglos.
S. 51 - 54, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
UFS: Kein Vorsteuerabzug für Vermietung eines Einfamilienhauses an den Stifter
Für die Beurteilung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Vermietung von Wohnimmobilien ist im Hinblick auf das marktkonforme Verhalten entscheidend, ob ein angemessener Mietzins vereinbart wurde, wobei sich die angemessene Höhe daraus ableitet, was unter einander fremd gegenüberstehenden Personen vereinbart worden wäre, und damit insbesondere auch daraus, was ein Investor als Rendite aus der Investition der konkret aufgewendeten Geldsumme erwartet. Eine Renditeberechnung ist für einen Betrag in Höhe des Verkehrswerts der Immobilie bzw. des Gesamtbetrags der Anschaffungs- und Herstellungskosten (samt allfälliger Sanierungskosten) anzustellen, wobei von einem marktüblich agierenden Immobilieninvestor auszugehen ist.
S. 55 - 56, Literaturrundschau zum Stiftungswesen
Literaturrundschau zum Stiftungswesen
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