Die Zwischenkörperschaftsteuer ist als vorläufige Besteuerung konzipiert, die nicht anfällt, wenn der KESt unterliegende Zuwendungen vorliegen. Allerdings darf für die Zuwendung keine KESt-Entlastung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen werden. Der VwGH lässt diese Ausnahme nun unionsrechtlich beim EuGH überprüfen.



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- 2309-7531
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Inhalt der Ausgabe
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S. 3 - 5, Zivilrecht
Moritz Radler / Nikola Leitner-Bommer -
S. 6 - 12, Zivilrecht
Klaus Oberndorfer -
S. 13 - 13, Abgabenrecht
Ernst Marschner -
S. 14 - 18, Liechtenstein aktuell
Martina Benedetter / Thomas HospDieses Urteil des StGH stellt eine weitreichende Änderung im Bereich des Rückwirkungsverbots der internationalen Amtshilfe aus liechtensteinischer Sicht dar. Hierdurch wurde der Grundsatz, wonach das Rückwirkungsverbot für die Amtshilfe nicht gilt, aufgehoben. Amtshilfeersuchen an Liechtenstein werden somit in Zukunft dahingehend geprüft werden müssen, ob es sich dabei um eine verbotene echte Rückwirkung handelt. Auch wenn Art 30a Amtshilfegesetz UDA (AHG-USA) auf einen Zeitraum von einem Jahr terminiert war, hat das Urteil des StGH weitreichende Konsequenzen, da hierdurch nicht nur die Amtshilfe, sondern auch die Rechtshilfe tangiert werden, da beiden derselbe Grundsatz zugrunde gelegt wurde.
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S. 18 - 36, Zivilrechtliche Rechtsprechung
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S. 36 - 42, Zivilrechtliche Rechtsprechung
Michael Zwirchmayr / Susanne Kalss -
S. 43 - 46, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
Ernst MarschnerDer UFS hat zu einer Privatstiftung als Anteilsinhaberin entschieden, dass der Durchgriff durch eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, welche nach österreichischem Recht als transparenter Investmentfonds angesehen wird, dem Unionsrecht widerspricht und daher nicht anzuwenden ist
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S. 46 - 47, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
Michael Petritz / Friedrich FrabergerDer UFS Wien hat erkannt, dass die Errichtung einer liechtensteinischen vermögensverwaltenden Stiftung mit Mandatsvertrag im Jahr 1994 und die Nichtversteuerung der daraus resultierenden Kapitalerträge in den Folgejahren Abgabenhinterziehung darstellt
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S. 47 - 51, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
Ernst MarschnerEine Privatstiftung hat nicht innerhalb der vom Stiftungseingangsteuergesetz vorgesehenen Frist die Offenlegung der Gründungsdokumente vorgenommen. Der gegen die erhöhte Stiftungseingangsteuer eingereichte Wiedereinsetzungsantrag blieb erfolglos.
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S. 51 - 54, Abgabenrechtliche Rechtsprechung
Ernst MarschnerFür die Beurteilung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Vermietung von Wohnimmobilien ist im Hinblick auf das marktkonforme Verhalten entscheidend, ob ein angemessener Mietzins vereinbart wurde, wobei sich die angemessene Höhe daraus ableitet, was unter einander fremd gegenüberstehenden Personen vereinbart worden wäre, und damit insbesondere auch daraus, was ein Investor als Rendite aus der Investition der konkret aufgewendeten Geldsumme erwartet. Eine Renditeberechnung ist für einen Betrag in Höhe des Verkehrswerts der Immobilie bzw. des Gesamtbetrags der Anschaffungs- und Herstellungskosten (samt allfälliger Sanierungskosten) anzustellen, wobei von einem marktüblich agierenden Immobilieninvestor auszugehen ist.
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S. 55 - 56, Literaturrundschau zum Stiftungswesen
Klaus Oberndorfer / Ernst Marschner