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ZOER

Heft 1, März 2016, Band 71

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-7663

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Inhalt der Ausgabe

S. 1 - 26, Aufsatz

Franziska Sucker

Die Einordnung audiovisueller Medien in das System des WelthandelsrechtsThe Classification of Audio-Visual Media in the International Trade Law System

In diesem Beitrag erläutere ich, welche rechtlichen Zwänge und politischen Spielräume hinsichtlich der Einordnung audiovisueller Medien in das System des Welthandelsrechts bestehen. Dabei schenke ich elektronisch gelieferten audiovisuellen Medien auf Grund ihrer – durch den E-Commerce angeregten – kontinuierlichen Zunahme und der Erwägung einiger Delegationen, diese dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) zuzuordnen, besondere Aufmerksamkeit und zeige auf, dass der Handelsgegenstand elektronisch gelieferter audiovisueller Medien weder den Handel mit Waren noch den Handel mit Dienstleistungen oder handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums betrifft, sondern als Handel mit Daten einzuordnen ist. Der Handel mit Daten ist derzeit im Welthandelsrecht nicht geregelt.

Um diese Regelungslücke zu schließen und auch den Handel mit Daten nach dem WTO-Recht beurteilen zu können, müssen die WTO-Mitglieder entweder für den Handel mit Daten neben Waren, Dienstleistungen und geistigem Eigentum in einem speziellen WTO-Abkommen eine neue Handelskategorie eröffnen oder diesen Handel in einem speziellen Warenabkommen regeln oder sich zumindest auf eine Klassifizierung mit Hilfe der bestehenden Differenzierungen des WTO-Rechts einigen.

S. 27 - 57, Aufsatz

Ana Maria Guerra Martins

Opinion 2/13 of the Court of Justice in the Context of Multilevel Protection of Fundamental Rights and Multilevel Constitutionalism

Im Gutachten 2/13 zum Entwurf des Abkommens über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat der Gerichtshof entschieden, dass er nicht mit dem Unionsrecht (EU-Recht) kompatibel sei, genauer mit Art 6 Abs 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) oder mit Protokoll Nr 8 hinsichtlich Art 6 Abs 2 EUV. Dies ist auf Grund ihrer rechtlichen und politischen Konsequenzen ohne Zweifel eine der wichtigsten Entscheidungen in der Geschichte der europäischen Integration. In diesem Beitrag geht es jedoch nicht um die Zukunft des EU-Beitritts zur EMRK nach dem Gutachten 2/13. Der Fokus liegt auf der Frage, ob die Schlussfolgerungen des Gerichts anders ausgefallen wären, wenn es die Konzepte des Mehrebenen-Grundrechtsschutzes bzw -Konstitutionalismus berücksichtigt hätte.

S. 59 - 102, Aufsatz

Martina Almhofer

Die Haftung der Europäischen Zentralbank für rechtswidrige Bankenaufsicht: Verantwortungsabgrenzung und AnspruchskonkurrenzenOpinion 2/13 of the Court of Justice in the Context of Multilevel Protection of Fundamental Rights and...

Seit der extensiven Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen auf die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2014 hat die Bankenaufsicht auf europäischer Ebene an operativer Geschwindigkeit gewonnen. Mit der wachsenden Aufsichtstätigkeit der EZB greift diese auch zunehmend in individuelle Rechtspositionen ein. Entstehen durch diese Eingriffe Schäden, stellt sich die Frage nach der Haftungsverantwortlichkeit. In diesem Kontext widmet sich der vorliegende Beitrag der Verantwortungsabgrenzung bei gemeinsamen Schädigungen durch die EZB und die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) im Einheitlichen Europäischen Aufsichtsmechanismus (SSM). Es wird gezeigt, dass NCAs nicht generell als schlichte Verwaltungseinheiten der EZB ohne eigene Haftungsverantwortlichkeit zu betrachten sind. Vielmehr bilden das Haftungskriterium des hinreichend qualifizierten Verstoßes sowie die Theorie von der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs adäquate Abgrenzungskriterien. Schließlich erfolgt eine Untersuchung des Verhältnisses von Schadenersatzansprüchen zu weiteren konkurrierenden Ansprüchen gegen die EZB oder die NCAs.

S. 103 - 156, Aufsatz

Ulrike Köhler / Konrad Bühler / Philip Bittner / Helmut Tichy

Recent Austrian practice in the field of international law

Diese Auswahl aus der aktuellen österreichischen Völkerrechtspraxis wurde nun ein weiteres Mal von Angehörigen des Rechtsdienstes des österreichischen Außenministeriums („Völkerrechtsbüro“, VRB) sowie von unserem Kollegen Philip Bittner, der jetzt der Rechtsberater der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel ist, zusammengestellt. Wir betrachten unseren Bericht als einen Beitrag zu unserem ergiebigen Dialog mit Wissenschaftern und mit anderen Praktikern, die sich für das Völkerrecht interessieren. Der Höhepunkt dieses Dialogs ist der alljährliche „Österreichische Völkerrechtstag“; die auf dessen 40. Tagung (Bozen, 11.–13. Juni 2015) vorgetragenen Beiträge werden bald veröffentlicht werden. Auch zur europarechtlichen Praxis des VRB wird in dieser Zeitschrift jährlich eine interessante Auswahl publiziert.

Wir möchten Gerhard Doujak, Karin Traunmüller (beide VRB) und Gerhard Thallinger (Ständige Vertretung Österreichs in Genf) danken, die ebenfalls zu dieser Publikation beigetragen haben.

S. 157 - 178, Aufsatz

Renate Pirstner-Ebner

Lieferungen über Direktleitungen durch Stromerzeuger – eine Chance zur Realisierung Erneuerbarer Energien-Kraftwerke?The Liability of the European Central Bank for Unlawful Banking Supervision: Delimitation of Responsibility an...

Die Umstellung der Energieproduktion auf erneuerbare Energieträger ist ein Anliegen der europäischen und österreichischen Energiepolitik. Die Versorgung von Kunden mittels Direktleitungen könnte den Bau Erneuerbarer Energien-Kraftwerke fördern, ist aber derzeit nicht zulässig bzw mit Unsicherheiten behaftet. Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Versorgung über Direktleitungen zulässig erscheint bzw gefördert werden könnte.

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