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JRP

Journal für Rechtspolitik

Heft 1, März 2020, Band 28

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

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Inhalt der Ausgabe

S. 2 - 4, Forum

Schauer, Frederick

Second-Best Constitutionalism

S. 5 - 6, Forum

Somek, Alexander

Comment

S. 7 - 8, Forum

Kaiser, Anna-​Bettina

Comment

S. 9 - 10, Forum

Grabenwarter, Christoph

Comment

S. 15 - 26, Abhandlung

Fischer-​Czermak, Constanze

Reformbedarf im Ehe- und Partnerschaftsrecht

Seit zehn Jahren beschränken sich gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich des Familienrechts in Reaktionen auf Entscheidungen des VfGH und des EGMR. Dadurch ist es zu einem Reformstau gekommen. Der Beitrag widmet sich daher eingangs den zwingend erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Öffnung der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft für Personen des gleichen und Personen verschiedenen Geschlechts. Die wichtigsten Punkte dabei betreffen die bis heute ungeregelten Fragen des Wechsels zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe sowie der Abstammung eines Kindes vom eingetragenen Partner der Mutter. Zudem werden Reformansätze vorgestellt, deren Ziel es ist, das Eherecht in gemäßigter Weise an die modernen Lebensrealitäten anzupassen. Dabei wird auch die Sinnhaftigkeit einer neuen, modernen Partnerinstitution in Form einer „Ehe light“ diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Ausführungen de lege ferenda liegt auf der Frage, inwieweit das Verschuldensprinzip im Scheidungsrecht noch zeitgemäß ist. Ein Rechtsvergleich mit Deutschland dient dabei als Nagelprobe für die hier vertretenen Ansätze.

S. 27 - 37, Abhandlung

Jakab, András

Kinderwahlrecht für Nachhaltigkeit? Rechtsdogmatische Einordnung und rechtspolitische Effektivität

Der Beitrag analysiert einerseits, inwieweit die Nachhaltigkeits-Herausforderung in Demokratien mit der Einführung eines Kinderwahlrechts effektiv beantwortet werden kann, und andererseits, inwieweit sich dies nahtlos in die Textur der österreichischen Verfassungsdogmatik einfügen ließe. Wie wir sehen werden, sind die auftauchenden Fragen der Kompatibilität mit den Wahlrechtsgrundsätzen (insb des gleichen und persönlichen Wahlrechts) rechtsdogmatisch alle lösbar (wenn auch eine entsprechende Änderung des Art 26 B-VG notwendig wäre), wenn wir die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit im Bereich der Grundrechte voneinander begrifflich unterscheiden – auch wenn dies zuerst kontraintuitiv klingt. Das Kinderwahlrecht würde sowohl mit der EMRK, als auch mit der bundesverfassungsrechtlichen Grundordnung (gemäß Art 44 Abs 3 B-VG) in Einklang stehen. Die Einführung des Kinderwahlrechts wäre allerdings eine nicht sehr effektive Antwort auf die Nachhaltigkeits-Herausforderung. Es könnte zwar als ein kleiner Schritt in die richtige Richtung angesehen werden, aber zum Schutz der Nachhaltigkeit sind auch schon bessere verfassungsrechtliche Lösungen bekannt. Als Gedankenexperiment hat es vor allem den rechtsdogmatischen Nutzen, dass es noch einmal den begrifflichen Unterschied zwischen Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im Bereich der Grundrechte hervorhebt.

S. 38 - 46, Abhandlung

Vasse’i, Ramak Molavi

Erwartungen an den Rechtsstaat in der digitalen Transformation

Nach einer Analyse des Status Quo werden Wege dargestellt, die den Rechtsstaat wieder in die Lage versetzen können, seinen Aufgaben gegenüber den Bürgern gerecht zu werden. Die Autorin plädiert für eine Wende von der deterministischen Haltung gegenüber der Technologie hin zu einer radikalen Kurskorrektur zur Souveränität und die Schaffung neuer Handlungsräume bei der Gestaltung der Zukunft.

S. 47 - 55, Abhandlung

Wielinger, Gerhart

Großkorrektur des Verwaltungsstrafrechts durch den EUGH? Das Ende des Kumulationsprinzips?

2017 sind fünf Straferkenntnisse Anlass dafür gewesen, dass das Landesverwaltungsgericht Steiermark an den EUGH Vorabentscheidungsersuchen gestellt hat. Durch diese Straferkenntnisse waren, wegen nicht vollständiger Vorlage von Lohnunterlagen für 217 ausländische Arbeitskräfte, in Anwendung der Strafbestimmungen im AVRAG, die kumulierte Geldstrafen vorsehen, jeweils Geldstrafen in Millionenhöhe und Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von mehreren Jahren verhängt worden. Das Landesverwaltungsgericht fragte, ob europarechtliche Normen nationalen Normen entgegenstehen, welche für Verstöße gegen formale Verpflichtungen bei einem grenzüberschreitenden Arbeitskräfteeinsatz sehr hohe Mindeststrafen vorsehen, welche kumulativ pro Arbeitnehmer verhängt werden.

Der EUGH kam zur Ansicht, dass eine nationale Regelung wie die in den Anlassverfahren fragliche eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle. Er sagte jedoch auch, dass Regelungen, die im Sinne des Kumulationsprinzips gestaltet sind, grundsätzlich zulässig sind.

Das Urteil des EUGH ist für die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts nicht maßgeblich geworden, da das Gericht die angefochtenen Straferkenntnisse aufgehoben hat, weil es zur Ansicht gelangte, im Anlassfall habe es sich nicht um eine Überlassung ausländischer Arbeitskräfte, sondern um einen Werkvertrag gehandelt. Das Urteil des EUGH ist jedoch maßgeblich für Erkenntnisse des VwGH und des VfGH geworden.

S. 56 - 59, Abhandlung

Wieser, Bernd

Bezügerecht und Nebenberuf

Der vorliegende Aufsatz untersucht die im Schrifttum noch nicht behandelte Frage, was unter der Ausübung eines Berufes mit Erwerbsabsicht iSd NÖ BezügeG zu verstehen ist.

S. 60 - 62, Dokumentation Europa

Erhart, Michael

Dokumentation Europa

S. 63 - 63, Dokumentation Österreich

Schefbeck, Günther

Dokumentation Österreich

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