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SIAK-JOURNAL

Heft 1, März 2023, Band 20

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2410-745X

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Inhalt der Ausgabe

S. 3 - 3, Editorial

Editorial

S. 4 - 11, Beitrag

Alexander Schahbasi / Martin Fieder

Männliche Migration

Die Auswirkungen von unausgewogenen Geschlechterverhältnissen im Kontext von Migrationsbewegungen sind ein oft unterschätztes Thema, wenn es um Integration und gesellschaftliche Stabilität geht. Im Fall eines Überhangs an jungen Männern, ist es für diese Gruppe schwierig bis unmöglich, eine Partnerin zu finden. Gerade ein solcher Überhang an unverheirateten jungen Männern ist oftmals - unabhängig von Religion und Kultur - die grundlegende Ursache für gesellschaftliche Instabilität. Durch die männlich dominierte Migration nach Deutschland und Österreich ist es ebenfalls zu einer beginnenden Verschiebung der Geschlechterverhältnisse gekommen.

S. 12 - 26, Beitrag

Jürgen Gruber

Heiratsbewilligungen in der Sicherheitsexekutive

2005 wurden die drei bis dahin selbstständigen österreichischen Wachkörper - Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps - zu einem gemeinsamen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. In diesem Artikel werden die Heiratsbewilligungen bei den zwei ehemals größten österreichischen Wachkörpern (Gendarmerie und Sicherheitswache) analysiert und die Ergebnisse gegenübergestellt. Der dritte (und kleinste) Wachkörper, das Kriminalbeamtenkorps, wurde nicht in die Untersuchung miteinbezogen. Der Fokus des Forschungsinteresses richtet sich auf die Nachkriegszeit (1945-1964), doch die unterschiedliche historische Entwicklung der Wachkörper wird nicht außer Acht gelassen: etwa, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Gendarmerie auf ländliche Gebiete erstreckte, während die Sicherheitswache ihre Aufgaben im urbanen Raum wahrnahm. Die Gendarmerie war als ursprünglich militärischer Wachkörper lange Zeit Teil des Kriegsministeriums und militärisch organisiert, die Sicherheitswache hingegen wurde im Innenministerium angesiedelt und war von Beginn an als ziviler Wachkörper konzipiert. Daraus resultiert ein anderer Korpsgeist und erklärt sich ein unterschiedliches Dienstverständnis. Im rechtshistorischen Teil dieses Beitrages wird auf die rechtliche Entwicklung der Heiratsbewilligungen bei den beiden Wachkörpern Bezug genommen. So wird geklärt, wie diese rechtlich überhaupt einzuordnen sind. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen, einschlägigen rechtlichen Grundlagen bei den Wachkörpern herausgearbeitet. Zudem werden Personalakten von Sicherheitswachebeamten und Gendarmeriebeamten analysiert. Durch dieses Aktenstudium konnten sowohl die interne Zuständigkeit als auch die Hierarchie in den beiden Wachkörpern nachvollzogen werden. Weiters werden biografische Interviews analysiert, die mit Betroffenen geführt wurden. Dadurch gelang es, die subjektive Wahrnehmung der Betroffenen offenzulegen.

S. 27 - 40, Beitrag

Lisa Schmollmüller

Was darf die Kriminalpolizei?

Die Beweisaufnahme im Ermittlungsverfahren wird in der Regel von den Beamtinnen und Beamten des Kriminalamtes durchgeführt. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei (KriPo) sind jedoch nicht bei jeder Ermittlungsmaßnahme von der ausdrücklichen Zustimmung der Staatsanwaltschaft (StA) abhängig. Ein beachtlicher Teil der Zwangsmaßnahmen des achten Hauptstückes der Strafprozessordnung (StPO) kann von der KriPo von sich aus durchgeführt werden. Eine staatsanwaltschaftliche Anordnung ist nur bei bestimmten Maßnahmen vorausgesetzt, insbesondere, wenn der Eingriff in die Rechte der Betroffenen eine gewisse Intensität erreicht. Dieser Aufsatz soll einen Überblick über diese Eigenkompetenzen der KriPo geben. Zudem wird „Gefahr im Verzug“ kurz thematisiert. Denn der Handlungsspielraum der Beamtinnen und Beamten erweitert sich in diesen Situationen. Die Einholung einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung ist aufgrund der gebotenen Eile bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich. Nicht Gegenstand dieser Arbeit sind jene Ermittlungsmaßnahmen, die stets einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung oder auch einer gerichtlichen Bewilligung bedürfen. Ebenso wenig werden Befugnisse der Kriminalpolizei, die sich aus dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ergeben, im Folgenden thematisiert.

S. 41 - 50, Beitrag

Mario Breuss

Ortspolizeiliche Verordnungen und ihre Relevanz für die Bundespolizei

Ortspolizeiliche Verordnungen (oV) sind allgegenwärtig, weil Gemeinden damit auf örtliche Missstände schnell und effizient reagieren können. Der gegenständliche Beitrag beleuchtet die Rechtsgrundlage für eine oV, die sich nur in Art 118 der Bundesverfassung findet, auch wenn viele Landesgesetzgeber wortgleiche Bestimmungen in ihren Gemeindeorganisationsgesetzen vorsehen. Das ist ohne Mehrwert, da der Landesgesetzgeber die Befugnis zur Erlassung einer oV weder begründen, erweitern noch beschränken kann. Eine oV kann nur jene Missstände zu Verwaltungsübertretungen erklären, die nicht schon anderweitig in Bundes- oder Landesgesetzen erfasst worden sind. Durch das tendenziell dichter werdende Bundes- und Landesrecht werden die Anwendungsbereiche für oV wohl weniger. In der Praxis werden Organe der Bundespolizei auf die Nichteinhaltung von oV hingewiesen. Für die Bundespolizei gibt es aber keine Möglichkeit, an der Vollziehung von oV mitzuwirken. Diese Aufgabe zum (amtswegigen) Einschreiten steht nur Angehörigen eines Gemeindewachkörpers zu, wenn sie zur Handhabung des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) durch die Verwaltungsstrafbehörde ermächtigt sind. Der gegenständliche Artikel widmet sich umfassend der bislang in der Literatur nicht behandelten Problemstellung, inwieweit Angehörige eines Gemeindewachkörpers das VStG (und somit auch oV fremder Gemeinden) außerhalb ihres eigenen Gemeindegebietes vollziehen könnten. Solche Forderungen finden sich in jüngster Vergangenheit im Rahmen von Kooperationsprojekten von Gemeinden. Den Vollzug von oV durch ortsfremde Gemeindewachkörper verneint der gegenständliche Artikel mit Blick auf parlamentarische Materialien, systematischen Überlegungen und dem Prinzip der Amtswegigkeit eindeutig. Zusammenfassend stellt der Artikel aber auch klar, dass trotz aller Vollzugsprobleme oV weiterhin ein geeignetes Mittel zur Abstellung örtlicher Missstände sind und bereits auf dem Prinzip sozialer Ächtung von Zuwiderhandlungen ihre gewünschte Wirkung an rechtskonformen Verhalten fördern.

S. 51 - 61, Beitrag

Hermann Groß

Die Polizeifamilie und ihre innerfamiliären Probleme

Anhand aktueller Auswertungen von Fokusgruppendiskussionen mit deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten werden polizeiinterne Diskriminierungsprozesse illustriert, die auf den Migrationshintergrund, das Geschlecht und die sexuelle Identität Bezug nehmen. Diese internen Diskriminierungsformen spielen im Vergleich zum polizeilichen Fehlverhalten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wissenschaftlich eine vernachlässigte Rolle und stellen Polizeien als von deutschen, weißen und heterosexuellen Männern dominierte Organisation prinzipiell in Frage. Trotz einer jahrzehntelangen Zugehörigkeit von Frauen zur uniformierten Schutzpolizei in Deutschland und einem relativ hohen Frauenanteil sind männliche Standards und ein männliches Selbstverständnis der Polizei nur teilweise aufgebrochen. Sowohl Migrationsbeamtinnen und -beamte als auch Frauen leiden unter einem hohen Assimilationsdruck.

S. 62 - 72, Beitrag

Marcel Iden / Arndt Sinn

Alte und neue Bedrohungen der Organisierten Kriminalität

Organisierte Kriminalität (OK) ist seit jeher ein Schwerpunkt vieler moderner Sicherheitsstrategien und eine zentrale Frage der inneren Sicherheit. Ihre besondere Gefährlichkeit beruht auf ihrer Organisationsgefahr, d.h. dem organisierten Zusammenwirken mehrerer Personen, die ihr eine neue Qualität kriminellen Potenzials und krimineller Handlungsmacht verleiht. Der nachfolgende Artikel erläutert, wie die besondere Gefahr der OK sich gegenwärtig in Form von kriminellen Netzwerken und Crime-as-a-Service (CaaS), Polycrime sowie Unterwanderung und Nutzung legaler Geschäftsstrukturen ausdrückt. Ferner erläutert er zukünftige Trends der OK im Bereich der Digitalisierung, den Einfluss globaler Konflikte (einschließlich des russisch-ukrainischen Kriegs), den Nachwirkungen von Covid-19 und den Grünen Wandel. Er schließt mit Handlungsempfehlungen für zukünftige Sicherheitsstrategien und Bewältigungskonzepten.

S. 73 - 81, Beitrag

Leopold Slotta-Bachmayr / Gerald Koller / Pia Ferner / Ulrike-G. Berninger / Constanze Geyer

Person Tracking Dogs in European Police Services

S. 82 - 83, Autoren

Autorinnen und Autoren

S. 86 - 87, Rezension

Erwin A. Schmidl

Mario Muigg, Polizei im Friedenseinsatz

S. 88 - 89, Rezension

Corinna Obermaier

Sarah Pohl/Isabella Dichtel, Alles Spinner oder was?

S. 91 - 98, Beilage

Mathias Vogl / Gregor Wenda / Theodor Thanner

Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Blätter

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