Bei Beurteilung der Frage, ob dem Grundeigentümer mit seiner Klagsführung eine missbräuchliche Rechtsausübung vorgeworfen werden kann, ist dessen Interesse, die Räumung des vom Bauführer in Anspruch genommenen Grundstücksteils zu erwirken, bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen grundsätzlich besonders zu gewichten.



Heft 10, Juli 2016, Band 2016
NBL
Autor
eJournal-Heft
- ISSN Online:
- 2413-8908
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




Inhalt der Ausgabe
-
S. 58 - 59, Aktuell und Wissenswert
-
S. 59 - 60, Aktuell und Wissenswert
-
S. 60 - 63, Rechtsprechung