Die Klägerin/Wohnungseigentümerin spricht den Beklagten/Mietern eine Kündigung aufgrund Untervermietung aus, da die Wohnung nicht zum Zweck der Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses diente.



Heft 15, Oktober 2018, Band 2018
NBL
Autor
eJournal-Heft
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- 2413-8908
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Inhalt der Ausgabe
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S. 99 - 100, Aktuell und Wissenswert
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S. 100 - 100, Aktuell und Wissenswert
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S. 100 - 107, Rechtsprechung