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  • ISSN Online: 1613-7655

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Inhalt der Ausgabe

S. 31 - 38, Aufsatz

Elmar Pichl / Sabine Koch

Governance von Universitäten im Hinblick auf den gesamtösterreichischen Hochschulraum

Das steuernde Management des Ganzen und seiner Teile eines Hochschulraums kann nur gelingen, wenn es in einer pragmatischen Art und Weise vorgenommen wird. Eine sinnstiftende Steuerung des hochschulischen Gesamtsystems, die auch die verschiedenen Zielsysteme der nationalen FTI-Politiken berücksichtigt, ist essentiell für eine nachhaltige Entwicklung. Mit Einführung des UG wurden Universitäten angehalten, sich gegenseitig zu konkurrenzieren. Vielfalt und Breite sind in Forschung und Lehre auf überwiegend hohem qualitativem Niveau entstanden. In der aktuellen Ausformung der österreichischen Hochschullandschaft ist es wichtig, Ressourcen zu bündeln und Spielräume für das Setzen von Akzenten zu schaffen. Dabei wird es notwendig sein, vom derzeitigen Gestaltungsparadigma des Wettbewerbs verstärkt zu jenem der Kooperation zu gelangen. Hiebei gilt es, die durch das UG gewonnene Vielfalt in Angebot und Ausprägung zu fördern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen institutioneller Verantwortung und staatlicher Verantwortung wahrzunehmen.

S. 39 - 47, Aufsatz

Alois Birklbauer

Universitätslehrerinnen im Kriminal – Strafrechtliche Risken universitärer Tätigkeit

Das Strafrecht erfährt in den vergangenen Jahren in der gesamten Gesellschaft erhöhten Zuspruch. Es macht auch vor universitären Alltagshandlungen nicht Halt. Die strafrechtlichen Risken ausgewählter universitärer Tätigkeit sollen in der folgenden Abhandlung überblicksmäßig und praxisnah dargestellt werden. Dabei soll es nicht um strafrechtsdogmatisches Detailwissen gehen, sondern um die Entwicklung eines „fundierten Rechtsgefühls“, das für alltägliche Entscheidungen fruchtbar gemacht werden kann.

S. 48 - 49, Rechtsprechung

Novak

Fachhochschul-Studiengang; Zulassung Doktoratsstudium

Der Gesetzgeber ging erkennbar vom Gedanken aus, dass neben (facheinschlägigen) Diplom- oder Masterstudien und Fachhochschul-Diplom- oder Masterstudiengängen für die Zulassung zum Doktoratsstudium noch weitere Studien in Betracht kommen, sofern diese mit den genannten Studien gleichwertig sind bzw nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen.

Durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges wird der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gemäß § 64 Abs 4 UG erbracht.

S. 49 - 50, Rechtsprechung

Novak

Doppelte Mindeststudiendauer; Ex-lege-Beendigung

Gemäß § 59 Abs 2 HG 2005 „gilt“ das Studium bei Vorliegen einer der in den Z 1 bis 6 normierten Voraussetzungen „als beendet“. Die Bestimmung des § 59 Abs 2 HochschulG 2005 normiert Fälle, in denen das Studium kraft unwiderleglicher Fiktion ex lege endet.

S. 51 - 51, Rechtsprechung

Novak

Fachhochschul-Kollegium; Rechtsnatur Entscheidungen

Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Studierenden einer Fachhochschule gegen ein E-Mail betreffend die Verweigerung der beantragten Wiederholung eines Studienjahres mangels eines tauglichen Beschwerdegegenstandes; keine hoheitliche Befugnis zu bescheidförmiger Entscheidung der – als juristische Person des privaten Rechts eingerichteten – Fachhochschule.

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