Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Heft 2, April 2018, Band 17

eJournal-Heft
ISSN Online:
1613-7655

40,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Heft 2, April 2018, Band 17 in den Warenkorb legen

Inhalt der Ausgabe

  • Reformagenda FH-Recht 2018+

    S. 31 - 37, Aufsatz

    Werner Hauser

    Der gegenständliche Beitrag beinhaltet zentrale Hinweise zu den wichtigsten bzw drängendsten Reformerfordernissen des derzeit in Kraft stehenden Fachhochschul-Rechts, welche im Vorfeld der von vielen Seiten thematisierten quantitativen Ausweitung des Fachhochschul-Sektors jedenfalls zu berücksichtigen wären.

  • Läuft´s rund im Verbund?

    S. 38 - 45, Aufsatz

    Bernhard Gritsch

    Mit dem Wintersemester 2015/2016 erfolgte im Entwicklungsverbund Süd-Ost (vier Universitäten und vier Pädagogische Hochschulen in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Burgenland) nach zweijährigen intensiven inhaltlichen und operativen Planungen der Startschuss zur gesetzlich neu gefassten Lehramtsausbildung in der Bachelor-Master-Studienarchitektur: Seither sind fünf Semester vergangen und es konnten erste Erfahrungen in der konkreten Umsetzung gewonnen werden: Zeit also, im Sinne einer kritischen und auf wesentliche Teilbereiche abgestellten Reflexion Neuartiges, Gelungenes, aber auch Problembereiche herauszufiltern und dabei den Blick auf die handelnden Personen im System zu richten.

  • Ausschreibung und Stellenbesetzung an Universitäten

    S. 46 - 60, Aufsatz

    Manfred Novak

    Das Stellenbesetzungsverfahren an Universitäten wird mit dem Akt der Ausschreibung eingeleitet. Da die Ausschreibung von maßgeblicher Bedeutung für den Bewerber-Pool und das Verfahrensergebnis und damit für eine anforderungsgerechte Stellenbesetzung ist, spielt sie eine ausschlaggebende Rolle für die Verfahrensrichtigkeit im Besetzungsverfahren. Die unabdingbaren Voraussetzungen für eine korrekte Stellenausschreibung sowie mögliche Fehler und deren Konsequenzen sind in diesem Zusammenhang von wesentlichem Interesse. Dabei kommt dem Frauenförderungsgebot und dem Diskriminierungsverbot für die Auslotung von Erfordernissen und Fehlerfolgen besondere Relevanz zu.

  • Epistemic Governance und Dialogische Hochschul-Governance: Das Zusammenspielen von Hochschulmanagement und Hochschulforschung

    S. 61 - 70, Aufsatz

    Regina Aichinger / David F. J. Campbell

    Der vorliegende Beitrag erörtert Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschul-Governance anhand der Konzepte von Epistemic Governance sowie des Dialogischen Managements. Dazu wird in der Epistemic Governance der Zugang über ein elaboriertes Qualitätsmanagement gewählt und werden Zusammenhänge sowie Effekte eines mehrstufigen und wechselseitig bezugnehmenden (zirkulären) Vorgehens beschrieben. Ergänzend dazu ermöglicht Dialogisches Management mit einem wirtschaftsethischen, auf kollektive Lernszenarien abstellenden Führungszugang, die Operationalisierung im institutionellen Kontext. Am Beispiel der FH Oberösterreich wird gezeigt, auf welche Weise sich die institutionelle Hochschul-Governance über die letzten 25 Jahre entwickelte und welche konkreten Effekte aus der Umsetzung epistemisch wie dialogisch geprägter Gestaltungselemente, wie beispielsweise der Etablierung einer Hochschulforschungs- und -entwicklungseinheit, zu identifizieren sind. Die eine tragende These dieses Artikels lautet, dass im Rahmen und Kontext einer Hochschulinstitution das Hochschulmanagement und die Hochschulforschung sich darin innovativ und kreativ ergänzen können und zusammenspielen lassen, um Qualitätsentwicklung und Organisationsentwicklung von Hochschulinstitutionen zu fördern. Governance-Ansätze wie Epistemic Governance und Dialogische Hochschul-Governance sind dabei nützlich, solch ein Zusammenspielen zu unterstützen.

  • Deutschkenntnisse; Studienerfolgsnachweis; Vorstudienlehrgang; Zulassungsvoraussetzungen

    S. 70 - 71, Rechtsprechung

    Novak

    Die universitätsrechtliche Genehmigung der Verlängerung eines Vorstudienlehrgangs und somit die Zulassung zu einem weiteren Semester stellt – ungeachtet dessen, dass sie Anhaltspunkte für einen der Zulassung zugrunde liegenden Studienerfolg liefern kann – für sich genommen noch keinen Nachweis über einen Studienerfolg in einem bestimmten (erforderlichen) Ausmaß dar.

    Mit der Zulassung zum Masterstudium wird zwar die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für dieses Studium bestätigt, dies stellt aber keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß dar.

    Eine Bindungswirkung der Niederlassungsbehörde bezüglich des Vorliegens eines Studienerfolgsnachweises an die Entscheidung der Universität über die Zulassung zum ordentlichen Studium ist nicht gegeben.

    Die Zulassungsbedingung der Kenntnis der deutschen Sprache (§ 63 Abs 1 Z 3 UG) kann nicht nur durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung erfüllt, sondern auch auf andere Weise nachgewiesen werden.

    Bei der Prüfung des Vorliegens der universitätsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen einerseits bzw eines Studienerfolgsnachweises nach dem NAG andererseits handelt es sich um zwei voneinander zu unterscheidende Beurteilungen.

    Eine außerhalb des betriebenen Vorstudienlehrganges abgelegte Deutschprüfung ist nicht als Studienerfolgsnachweis nach den maßgeblichen studienrechtlichen Vorschriften anzusehen.

  • Berufsausbildung; Masterstudium einschlägiges, aufbauendes; Studienabschluss zügiger; Studienbeihilfe Anspruch; Vorstudium

    S. 71 - 74, Rechtsprechung

    Novak

    Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe ist gemäß § 6 Z 2 StudFG 1992 (unter anderem), dass der Studierende noch kein Studium (§ 13) oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert hat. Der Gesetzgeber des § 6 Z 2 StudFG 1992 hat es als ausreichend erachtet, durch Studienbeihilfen Studierenden eine Berufsausbildung zu ermöglichen, die durch ein Studium vermittelt wird. Personen, die bereits ein Hochschulstudium absolviert haben, besitzen bereits eine hochqualifizierte Berufsausbildung, sodass kein genügender Grund vorliegt, ein zweites Studium aus öffentlichen Mitteln zu fördern.

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice