Der Verfassungsgerichtshof hält die Verpflichtung der Betreiber von Kindergärten, in Gruppenräumen Kreuze anzubringen, unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit für zulässig. In diesem Beitrag soll dargetan werden, warum der Gerichtshof sich irrt.
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Der Verfasser kommt zum Ergebnis, dass die staatlich angeordnete Anbringung des Schulkreuzes gemäß § 2b Abs 1 Religionsunterrichtsgesetz keinen Eingriff in die negative Religionsfreiheit bzw in das Elternrecht darstellt. Die durch § 2b Abs 1 Religionsunterrichtsgesetz bewirkte Ungleichbehandlung wird aber als Diskriminierung iSv Art 14 EMRK bzw als Verstoß gegen den Gleichheitssatz gewertet.
Mit grundlegenden Fragen des Verhältnisses zwischen Religion und Staat befasste sich der VfGH in seinem Erkenntnis VfSlg 19.349/2011. Der Gerichtshof befand über die Zulässigkeit des staatlichen Anbringens von Kreuzen in niederösterreichischen Kindergärten. Der Gerichtshof kam zum Schluss, dass in der Befestigung dieses Symbols in den Kindergartengruppenräumen kein Eingriff in die Religionsfreiheit und auch kein Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht zu erkennen ist; sollte ein solcher doch vorliegen, lässt er sich rechtfertigen. Die Begründung dieses Erk steckt allerdings voller Inkonsistenzen und Lücken, die in diesem Artikel einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollen.
S. 198 - 222, Abhandlung
Die Etappen der „Eurorettung“ und ihre Auswirkungen ... – eine Momentaufnahme
Die Eurorettungsmaßnahmen der Jahre 2010–2013 zeigen, dass im EU-Raum Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gelebt wird. Nicht immer werden die Maßnahmen jedoch mit den Instrumenten des Unionsrechts selbst umgesetzt. Der EuGH hat in einem Grundsatzurteil Ende Oktober 2012 diese aktuelle Entwicklung der EU „abgesegnet“. Die Eurorettungsmaßnahmen haben aber auch eine negative Seite: eine Zweiklassengesellschaft zwischen den Staaten der Eurozone und den „anderen“ Mitgliedstaaten erscheint eine der negativen Folgen der rezenten politischen Entwicklung auf EU-Ebene zu sein. Diese und andere Fragen beleuchtet das gegenständliche Manuskript.
S. 223 - 235, Abhandlung
Einige Überlegungen zu einer Ausweitung der verfassungsgerichtlichen präventiven Normenkontrolle
Im Zuge der Ratifikation des Fiskalpaktes und des ESM durch den BPräs im Juli 2012 wurde von diesem und anderen wichtigen Vertretern des öffentlichen Lebens wie etwa dem Präsidenten des VfGH eine Ausweitung der präventiven Normenkontrolle durch den VfGH befürwortet. Der vorliegende Beitrag greift diese Diskussion auf und nimmt sich der Frage an, unter welchen Voraussetzungen eine einschlägige Verfassungsänderung rechtspolitisch wünschenswert wäre.
S. 236 - 260, Abhandlung
IKT-Konsolidierung – ein Schritt in die richtige Richtung? Eine kritische Würdigung aus juristischer, informationstechnischer und nationalökonomischer Sicht
Sichtlich primär fiskalisch motiviert, hat der Bundesgesetzgeber vor ca einem Jahr weitreichende Maßnahmen zur sogenannten „IKT-Konsolidierung“ in der Bundesverwaltung getroffen. Im nachfolgenden Beitrag werden diese Maßnahmen nicht nur in rechtlicher Hinsicht analysiert, sondern auch auf ihre nationalökonomische und informationstechnische Sinnhaftigkeit hin überprüft.
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