Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

ZRB

Zeitschrift für Recht des Bauwesens

Heft 2, Juli 2024, Band 13

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7558

40,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 36 - 39, Aufsatz

Fink, Christopher

Rechtsfolgen der unterlassenen Rücktrittsrechtsbelehrung ODER wie das Kinde im Namen des Verbraucherschutzes mit dem Bade ausgegossen wird

Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren zu einem deutschen Sachverhalt ausgesprochen, dass der Konsument bei unterbliebener Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag die schon erbrachten Handwerkerleistungen nicht bezahlen und auch keinen bereicherungsrechtlichen Wertersatz leisten muss. Dieser Beitrag untersucht, ob diese Rechtsfolge auch nach geltendem österreichischem Recht eintritt.

S. 40 - 43, Aufsatz

Wenusch, Hermann

Die Wirkung einer Aufhebung des Vertrages durch den Werkunternehmer wegen des Unterbleibens der zur Ausführung des Werks erforderlichen Mitwirkung des Werkbestellers gemäß § 1168 (2) ABGB

Nach einer Vertragsaufhebung gemäß § 1168 (2) ABGB (zB als Folge einer nicht erfolgten „Sicherstellung bei Bauverträgen“ gemäß § 1170b ABGB) besteht nach herrschender Ansicht zwar ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers in der Art, dass sich der Werkunternehmer das anrechnen lassen muss, was er sich durch die nicht erfolgte Behebung vorliegender Mängel erspart, doch werden sonstige Gewährleistungsansprüche und ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers abgelehnt. Das ist aber inkonsequent!

S. 44 - 46, Judikatur

Beweissicherungsverfahren gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen

Aus den Angaben des Antragstellers muss sich lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch ableiten lassen, zu dessen Durchsetzung, Abwehr oder Sicherung eine Beweissicherung nötig ist.

Beschlüsse, mit denen Dritte zur Urkundenvorlage verpflichtet werden, sind § 308 ZPO zu unterstellen und daher uneingeschränkt selbstständig anfechtbar.

S. 47 - 50, Judikatur

Erkundungspflicht des Baustellenkoordinators

Die Haftung für eine allfällige Pflichtverletzung des Baustellenkoordinators ist mangels besonderer Regelung nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen.

Wer die Aufgaben als Baustellenkoordinator übernommen hat, haftet nach dem Maßstab des § 1299 ABGB für deren sachgerechte Erledigung.

Der Baustellenkoordinator haftet den auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmern für Pflichtwidrigkeiten nicht nur deliktisch, sondern auch vertraglich nach dem Koordinationsvertrag; bedient er sich für die Erfüllung seiner (vertraglichen) Pflichten selbst eines Gehilfen, haftet er für diesen gemäß § 1313a ABGB.

Der Baustellenkoordinator hat zur Erfüllung der ihn nach § 5 (2) BauKG treffenden Überwachungspflicht unter anderem ein Augenmerk auf den sicheren Zustand der Verkehrswege und dabei besonders auf die allgegenwärtige Gefahr eines Absturzes von Arbeitnehmern zu legen.

Eine laufende ständige Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen durch den Baustellenkoordinator ist nicht notwendig, er kann im Allgemeinen darauf vertrauen, dass sich die stets vor Ort befindenden Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen der einzelnen bauausführenden Unternehmer um die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften kümmern.

Aufgabe des Baustellenkoordinators ist es damit, auf Veränderungen auf der Baustelle und bei Baustelleneinrichtungen zu reagieren, um sicherzustellen, dass auch bei einer wesentlichen Änderung der Arbeitsabläufe oder der Änderung oder Neuerstellung von Baustelleneinrichtungen Arbeitnehmerschutzvorschriften eingehalten werden.

Bei der Aufteilung des Verschuldens entscheiden vor allem der Grad der Fahrlässigkeit des einzelnen Verkehrsteilnehmers, die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr und die Wichtigkeit der verletzten Vorschriften für die Sicherheit des Verkehrs im Allgemeinen und im konkreten Fall.

S. 51 - 52, Judikatur

Aufrechnung gegen die Forderung auf Auszahlung des Haftrücklasses

Bei einem Haftrücklass darf der Schuldner gegen die Forderung des Gläubigers auf Auszahlung des Haftrücklasses mit einer ihm selbst gegen den Gläubiger – aus welchem Grund auch immer – zustehenden Geldforderung aufrechnen.

Für die Forderung des Aufrechnungsgegners, gegen die aufgerechnet werden soll, ist die Fälligkeit nicht zu fordern, wenn der Aufrechnende berechtigt ist, vorzeitig zu zahlen.

S. 53 - 56, Judikatur

Wenusch, Hermann

Wieder: CE-Kennzeichen und Gewährleistung

Das bloße Unterbleiben einer Angabe über eine Eigenschaft in der CE-Leistungskennzeichnung des Herstellers begründet keinen Mangel.

Die sofortige Prüfungspflicht nach § 377 UGB bezieht sich auf die Beanstandung offensichtlicher, in die Augen fallender Mängel. Verborgene Mängel, die nur Sachkundigen erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Entdeckung gerügt werden.

Eine CE-Kennzeichnung trifft über die Angaben des Leistungspasses hinaus grundsätzlich keine Aussage über die Qualität des Bauprodukts. Dem Verwender obliegt es zu prüfen, ob es auf Grund seiner deklarierten Eigenschaften den konkreten Anforderungen am Verwendungsort genügt.

S. IX - XIX, Praktisches

Jagerhofer, Norbert

Erfüllungssurrogate und Nachbesserungs-Begleitschäden in der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung AHVB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) und EHVB (Erweiterte Haftpflichtversicherungsbedingungen) enthalten Ausschlussklauseln, die bestimmte Risiken oder Schadenereignisse von der Versicherungsdeckung ausschließen. Eine typische Ausschlussklausel betrifft die Gewährleistung für Mängel sowie die Erfüllung vertraglicher Pflichten und Ersatzleistungen, die anstelle der Erfüllung der Pflichten treten.

S. XXI - XXII, Praktisches

Cech, Gerhard

Praktische Fragen zu Baubewilligungen (Teil 13)

S. XXIII - XXIII, Praktisches

Holzmeier, Manuel

Nachbarrechtliche Immissionen

S. XXIV - XXIV, Praktisches

Henfling, Hanna

Bodenverbesserungen (Teil 2)

Weitere Hefte aus dieser Zeitschrift

40,00 €

ZRB
Heft 1, Mai 2024, Band 13
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

ZRB
Heft 1, Mai 2022, Band 11
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

ZRB
Heft 2, Juni 2020, Band 9
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

ZRB
Heft 2, Juni 2019, Band 8
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

ZRB
Heft 2, Juni 2018, Band 7
eJournal-Heft

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €