Zum Hauptinhalt springen
JRP

Heft 2, Juni 2015, Band 23

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

60,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 101 - 107, Forum

Peter Bußjäger

Luxuspensionen, Transparenz und Einkommensbegrenzung: Neues zum Bezügerecht

Der Verfassungsgesetzgeber hat in jüngster Zeit mehrfach Bestimmungen des BezügebegrenzungsBVG (BezBegrBVG) mit dem Ziel geändert, für größere Transparenz von Politikereinkommen zu sorgen und Eingriffe in bestehende Pensionsregelungen öffentlicher Funktionäre und ehemaliger Organe öffentlicher Unternehmungen zu ermöglichen. Der vorliegende Beitrag behandelt verschiedene Fragen, die diese verfassungsgesetzlichen Neuerungen sowie ein neues, zum Bezügerecht ergangenes Judikat des VfGH aufwerfen.

S. 108 - 114, Forum

Martin Lenzbauer

Das neue Amtsgeheimnis

Ein neuer Art 22a B-VG ist auf dem Weg, der das alte Amtsgeheimnis ablösen soll. Sein Larvenstadium hat er bislang recht unbeschadet überstanden: Die nunmehr verfügbare Regierungsvorlage (395 BlgNR XXV. GP) hat den Ministerialentwurf (19/ME XXV. GP) fast unverändert übernommen und viele Fragen unbeantwortet gelassen, die sich schon dort gestellt haben. Der Beitrag geht diesen Fragen nach und bemüht sich um erste Einschätzungen.

S. 115 - 125, Forum

Johannes Stoll / Nina Marlene Schallmoser

Zur unterschiedlichen Behandlung von Amtsträgern idF des KorrStrÄG 2009 (Besprechung zu 17 Os 30/14m)

Mit Urteil des OGH vom 13.10.2014 wurde der Korruptionsstrafprozess gegen einen früheren österreichischen Innenminister und zuletzt EU-Parlamentarier nach knapp zweijähriger Prozessdauer im zweiten Rechtsgang mit einer Verurteilung nach § 304 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB („Bestechlichkeit“ eines Amtsträgers) beendet. Der OGH verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde, klärte die Frage des anzuwendenden Rechts und Strafmaßes, senkte die vom Landesgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe und hob den Ausspruch betreffend die Zulässigkeit eines elektronisch überwachten Hausarrests auf. Dass nach der zur Tatzeit geltenden Rechtslage des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2009 (in der Folge: KorrStrÄG 2009) der Begriff des „Amtsträgers“ iSd § 74 Abs 1 Z 4a lit a und b StGB verfassungsrechtliche Bedenken hervorrief, weil er Mitgliedern der inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörper anders als etwa Mitgliedern zum Europäischen Parlament einen de facto stärkeren Schutz vor der „Keule“ des Strafrechts angedeihen ließ, diskutierte der OGH nicht.

S. 126 - 146, Abhandlung

Ludwig Adamovich

Das autoritäre System 1933 – 1938 zwischen Rechtsbruch und Gewissensentscheidung

Im Vorfeld des autoritären Regimes standen massive weltanschauliche Gegensätze: politischer Katholizismus, Deutschnationalismus, marxistisch und antiklerikal orientierter Sozialismus und schließlich Nationalsozialismus. Die Christlichsoziale Partei geriet immer mehr unter den Einfluss der Heimwehren, während das Linzer Programm der Sozialdemokratischen Partei von 1926 eine völlige Umgestaltung der Gesellschaftsordnung auf Basis der nur einfachen parlamentarischen Mehrheit, also ohne verfassungsgesetzliche Grundlage verlangte. Die katholische Kirche bezeichnete Katholizismus und Sozialismus als unvereinbar und stützte das autoritäre System. Die aufgrund des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes nach dem 4. März 1933 erlassenen Verordnungen waren bis zu ihrer späteren Sanierung durch das Verfassungs-Übergangsgesetz 1934 zum größeren Teil absolut nichtig; die Erlassung der Verfassung 1934 war ein revolutionärer Akt. Dennoch ist der Ausdruck „Austrofaschismus“ nicht angebracht.

S. 147 - 157, Abhandlung

Karl Stöger

Zwischen nationalem Verfassungsrecht und Unionsverfassungsrecht: Rechtspolitisches zur Immunität im Europäischen Parlament

Die Immunität der Abgeordneten zum Nationalrat wurde unlängst anlässlich der Reform der Untersuchungsausschüsse etwas eingeschränkt. Das entspricht einem generellen Trend, dieses Instr­ument – insbesondere auch seine „außerberufliche“ Komponente – immer kritischer zu sehen. Immunität besitzen jedoch nicht nur die Abgeordneten der nationalen gesetzgebenden Körperschaften, sondern auch die zum Europäischen Parlament. Deren Immunität ist in sehr umständlicher und wenig praktikabler Weise geregelt. Dieser rechtspolitische Beitrag plädiert (wie schon andere vor ihm) für eine Reform der einschlägigen Regelungen, schlägt dabei aber gegen den Trend keine Einschränkung, sondern eine leichte Ausdehnung der Reichweite der Immunität der Europaabgeordneten vor.

S. 158 - 168, Abhandlung

Daniel Ennöckl

Aktuelle Herausforderungen im Datenschutzrecht

Seit dem Inkrafttreten der derzeit geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen haben sich die technischen Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung grundlegend verändert. Das Datenschutzrecht ist heute mit völlig neuen Herausforderungen konfrontiert. Der folgende Beitrag untersucht, in welchen Bereichen das Datenschutzrecht an die neuen Gegebenheiten angepasst werden muss.

S. 169 - 187, Abhandlung

Barbara Gartner-Müller

Informationsfreiheit, Transparenz und Open Government Data versus Geheimhaltungspflichten in der österreichischen Rechtsordnung

Die Bundesregierung beschloss im Dezember 2014 eine Regierungsvorlage zur Änderung des B-VG, welche einen Entfall der Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht unter gleichzeitiger Einfügung eines neuen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen vorsieht. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in parlamentarischer Behandlung. Im Falle seiner Gesetzwerdung wird die angestrebte Verfassungsänderung ein neues Austarieren von Verschwiegenheitspflichten und Informationsrechten sowohl auf verfassungsgesetzlicher als auch einfachgesetzlicher Ebene erforderlich machen. Der vorliegende Beitrag geht daher der Frage nach, welche Geheimhaltungspflichten und Informationsfreiheitsrechte der österreichischen Rechtsordnung bereits jetzt inhärent sind, und inwieweit diese von der intendierten Einfügung eines neuen Art 22a in das B-VG vermutlich berührt sein werden. Im Fokus der Betrachtungen stehen dabei insbesondere strafrechtliche und dienstrechtliche Geheimhaltungspflichten sowie das Zusammenspiel des Grundrechts auf Datenschutz mit dem neuen Grundrecht auf Informationsfreiheit und dem verstärkten Streben nach Open Government Data.

S. 188 - 190, Rezension und Bericht

Tatjana Pashchenko

Bernd Wieser (Hrsg): Handbuch der russischen Verfassung.

S. 191 - 192, Dokumentation Europa

Michael Erhart

Dokumentation Europa

S. 193 - 196, Dokumentation Österreich

Günther Schefbeck

Dokumentation Österreich

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!