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Heft 2, Juni 2017, Band 2017

JURIDIKUM

Autor

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7477

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Inhalt der Ausgabe

  • Wie man sich bettet, so liegt man

    S. 145 - 146, vor.satz

    Maria Sagmeister
  • Überschießende Kriminalisierung als Gefahr für die Demokratie

    S. 149 - 151, merk.würdig

    Angelika Adensamer

    Die Debatte um „Reichsbürger”-Gruppen und den auf diese zielenden geplanten Straftatbestand „Staatsfeindliche Bewegungen” zeigt die Hilflosigkeit des Staates und ein problematisches Verständnis vom Stellenwert der Meinungsfreiheit in der Demokratie.

  • Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz: Zwang zur Entschleierung

    S. 152 - 156, merk.würdig

    Flora Alvarado-Dupuy

    Mit dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz werden in Österreich Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum unter Androhung einer Verwaltungsstrafe verboten. Die Notwendigkeit sowie die erwartete Wirksamkeit der Regelung wurden nicht nachgewiesen. Vielmehr zeigen die Diskurse um ein Burka- oder Niqab-Verbot, dass es sich um Symbolpolitik gegen „den rückschrittlichen Islam“ handelt. Das Gesetz wird muslimische Frauen treffen, die in der Gesellschaft von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Anstatt den Diskriminierungsschutz auszubauen, stellt das Gesetz einen Eingriff in die Grundrechte auf Religionsfreiheit und Privatleben dar.

  • Fake News und der Ruf nach dem Strafrecht

    S. 157 - 160, merk.würdig

    Johannes Oberlaber

    Die Verbreitung falscher Tatsachen über das Internet ist nicht mehr nur Verschwörungstheoretiker/innen oder Illusionist/innen vorbehalten. Längst greifen auch offizielle Stellen zu sog Fake News und haben damit die Medienlandschaft verändert. Da ihnen ein zumindest fragwürdiger Einfluss auf die Gesellschaft nicht abgesprochen werden kann, stellt sich die Frage nach der passenden Reaktion des Gesetzgebers. Der folgende Beitrag soll die Problematik des Phänomens Fake News aufzeigen und der Frage nach der Reaktion des Strafrechts darauf nachgehen.

  • Die Regulierung von Sexarbeit unter moralpolitischen Vorzeichen

    S. 161 - 164, merk.würdig

    Johanna Schlintl / Isabell Doll

    Anlässlich der Teilnahme an einer Tagung zum in Deutschland jüngst novellierten Prostituiertenschutzgesetz, zeigen die Autorinnen, dass die Regulierung von Sexarbeit stark von Wertvorstellungen und Weltanschauungen geprägt, und damit ein Beispiel für sogenannte „Moralpolitik“, ist. Zielsetzungen und mögliche Auswirkungen der Verpflichtungen von Sexarbeiter*innen zu Anmeldung und Gesundheitsberatung in Deutschland bzw Registrierung und Gesundheitsuntersuchung in Österreich, werden miteinander verglichen und vor ihrem moralpolitischen Hintergrund kritisiert. Dabei zeigt sich, dass nicht konkrete politische Lösungen, sondern symbolische Maßnahmen im Vordergrund stehen, und die Stärkung der Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen nicht nur aus dem Blick gerät, sondern einem staatlichen Kontrollwunsch zum Opfer fällt.

  • When they exit, we all exit

    S. 165 - 170, recht & gesellschaft

    Philipp Hense-Lintschnig / Ines Rössl

    Die 2017 beschlossene Novelle des VersG greift ua in die Versammlungsfreiheit von Drittstaatsangehörigen ein und beschränkt ganz allgemein Versammlungen mit Auslands- oder Ausländer_innenbezug (§ 2 Abs 1a, § 6 Abs 2 VersG). Gegen die Neuerungen bestehen zahlreiche (grund-)rechtliche Bedenken. Ua verkannte der Gesetzgeber – offenbar aufgrund eines verkürzt nationalistischen Politikverständnisses –, dass Beschränkungen von Versammlungen, „die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen“, auch österreichische Staatsbürger_innen betreffen.

  • Abzeichengesetz - „Kleines Verbotsgesetz“ verschollen im Verwaltungsstrafrecht?

    S. 171 - 185, recht & gesellschaft

    Mathias Lichtenwagner

    Der Aufsatz befasst sich mit dem Abzeichengesetz, welches das Zeigen von NS-Symbolen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt. Dabei wird auf eine Abgrenzung zu tangierenden Strafbestimmungen, vor allem das Verbotsgesetz und das EGVG, eingegangen und alle für die Vollziehung des AbzG relevanten Urteile, Materialien und Quellen dargestellt. Der Aufsatz umfasst einen historischen Abriss der Entstehung des Gesetzes in den 1960er und 1980ern und schließt mit drei konkreten Vorschlägen zur Verbesserung des Vollzugs.

  • Freispruch per Weisung

    S. 186 - 195, recht & gesellschaft

    Paul Hahnenkamp

    Ein Welser Anwalt bezweifelt in einem Plädoyer vor Gericht die Existenz der Gaskammer im Konzentrationslager Mauthausen. Die daraufhin eingeleitete Anklage gegen ihn nach § 3h VerbotsG wird schließlich durch Weisung des Justizministers Brandstetter gestoppt. Seine Intervention folgt einer Empfehlung des Weisungsrats und löst viel politisches und zivilgesellschaftliches Unverständnis aus. Zentrale Frage bleibt, wieso die betreffenden Aussagen nicht für die Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht ausreichen. Die fehlende Entscheidungsbegründung des Weisungsrats sowie die Beschwichtigungen durch Justizminister und Generalprokurator in den Medien tragen zur politischen Schieflage bei. Der Artikel versucht die Argumentation des Justizministers und Weisungsrats kritisch zu hinterfragen. Er thematisiert die Grenzen der Meinungsfreiheit von Anwält_innen in Ausübung der Rechtsvertretung, die fehlende Begründungspflicht des Weisungsrats sowie die Leugnung des Holocausts nach § 3h VerbotsG.

  • Juristische Argumente und deren rationale Kritik

    S. 196 - 206, recht & gesellschaft

    Gabriel M. Lentner

    Wann ist ein juristisches Argument überzeugend? Welche Maßstäbe oder Kriterien können hier angewandt werden? Der vorliegende Aufsatz entwickelt die Anwendung formal-logischen Instrumentariums für die kritisch-rationale Evaluierung von rechtlichen Argumenten auf Grundlage der von Scott Brewer ausgearbeiteten logokratischen Methode.

  • Warten auf ... ?

    S. 207 - 218, debatte

    Petra Sußner

    Bereits im Jahr 2016 hatte der NÖ Landesgesetzgeber subsidiär Schutzberechtigte als im Sinn des NÖ MSG Anspruchsberechtigte ausgeschieden. Mit der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Novelle wurden nun die Bezugsansprüche für all diejenigen eingeschränkt, die sich in den letzten sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben (§ 11a NÖ MSG). Den Materialien zufolge soll diese Einschränkung die Attraktivität Österreichs als Zielstaat für Flüchtlinge senken und das System vor Überlastungen schützen. Dieser Beitrag behandelt beide gesetzgeberischen Schritte, fokussiert allerdings auf die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit des § 11a NÖ MSG. Zu diesem Zweck setzt er sich mit dem Diskriminierungsverbot des Art 23 GFK, Art 29 Abs 1 der StatusRL sowie Art 14 iVm 8 EMRK bzw Art 1 1. ZPMRK und Art 1 BVG-RD auseinander. In seinem Zentrum stehen diskriminierungsrechtliche Erwägungen.

  • Vorwort der Gastherausgeberinnen: Legal Literacy

    S. 219 - 224, thema: Legal Literacy

    Ines Rössl / Nina Eckstein

    In Österreich gibt es mittlerweile einige Initiativen, die sich der Vermittlung von Recht an rechtsunkundige Personen (Legal Literacy) widmen. Dennoch scheint die Debatte im deutschsprachigen Raum noch nicht weit gediehen. Legal Literacy dient ua der Selbstermächtigung (Empowerment) marginalisierter gesellschaftlicher Gruppen und der Minimierung des „justice gap“. Eine Vielzahl von Methoden und Aktivitäten lässt sich unter dem Oberbegriff Legal Literacy zusammenfassen. Das Vorwort zum Heft-Schwerpunkt klärt zentrale Begrifflichkeiten und führt in die Debatte ein.

  • Rechtsdidaktische Überlegungen zu Legal Literacy

    S. 225 - 234, thema: Legal Literacy

    Konrad Lachmayer

    Die österreichische Rechtskultur weist Defizite hinsichtlich der Rechtsvermittlung (va auch an Nicht-Jurist_innen) auf. Der Beitrag setzt sich mit der Vermittlung von rechtlichen Inhalten an Nicht-Jurist_innen auseinander und formuliert grundlegende Überlegungen für eine diesbezügliche Rechtsdidaktik. Bei der Vermittlung von rechtlichem Wissen an Nicht-Jurist_innen handelt es sich um eine Kernkompetenz jeder Juristin/jedes Juristen. Es besteht daher ein genereller Bedarf, dass Studierende im Rahmen der juristischen Ausbildung die notwendigen rechtsdidaktischen Kompetenzen erwerben, damit sie ihrerseits in der Lage sind, Nicht-Jurist_innen in angemessener Weise rechtliche Inhalte zu kommunizieren.

  • Unverständliche Staatssprache?

    S. 235 - 242, thema: Legal Literacy

    Markus Vašek

    Der Beitrag untersucht die durch Art 8 B-VG bewirkte Festlegung der deutschen Sprache als Staatssprache in Österreich. Innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens werden die Möglichkeiten der Verwendung von Fremdsprachen im staatlichen Bereich ausgelotet. In einem kurzen letzten Abschnitt werden ausgewählte Regelungen des Asylrechts unter dem Blickwinkel der sprachlichen Verständlichkeit analysiert.

  • Über die Wechselwirkung von Kunst und Recht

    S. 243 - 253, thema: Legal Literacy

    Juan Jorge Bautista Gómez
  • Vermittlung rechtlicher Grundkenntnisse an Jugendliche

    S. 254 - 257, thema: Legal Literacy

    Lena Kolbitsch / Franziska Bereuter

    Das Legal Literacy Project Wien (LLP Wien) ist ein Verein von Studierenden der Rechtswissenschaften mit dem Ziel, rechtliche Grundkenntnisse in der Gesellschaft zu fördern. Seit 2014 vermittelt LLP Wien durch interaktive, kostenlose Workshops SchülerInnen rechtliche Grundkenntnisse zu verschiedenen Themengebieten. Alleine im Jahr 2016 haben die Vortragenden des LLP Wien mehr als 100 Workshops abgehalten. Der Beitrag handelt von den Erfahrungen, welche die Studierenden bei ihren Vorträgen gesammelt haben.

  • HELP.gv.at - selbstverständlich verständlich!

    S. 258 - 263, thema: Legal Literacy

    Johannes Rund

    Der digitale Amtshelfer www.help.gv.at des Österreichischen Bundeskanzleramtes ist Anlaufstation für Bürgerinnen und Bürger für alle Behördenwege im Internet. HELP ist behördenübergreifend und informiert seine User_innen – ausgehend von über 200 Lebenssituationen, wie etwa Schwangerschaft, Geburt, Heirat oder Wohnen – über Amtswege in Österreich. Dabei stehen Transparenz, Übersichtlichkeit, die Konzentration auf das Wesentliche und dadurch vor allem die Verständlichkeit im Vordergrund.

  • Betteln ist erlaubt! Rechtshilfe für bettelnde Menschen in Wien

    S. 264 - 269, thema: Legal Literacy

    Annika Rauchberger / Ferdinand Koller

    Das Wiener Landessicherheitsgesetz und die weite Auslegung dieses und anderer Gesetze durch die Polizei schränken das Betteln weitgehend ein und schaffen eine unsichere rechtliche Situation für die Betroffenen. Die BettelLobby Wien unterstützt Betroffene ehrenamtlich bei Einsprüchen und Beschwerden und verhindert damit in vielen Fällen, dass hohe Geldstrafen bezahlt oder Ersatzfreiheitsstrafen angetreten werden müssen. Die Verfahren haben verdeutlicht, dass viele Verwaltungsstrafen rechtswidrig sind. Die Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes haben auch dazu geführt, dass sich die unsichere rechtliche Situation teilweise klärte.

  • Und welches Menschenrecht hast Du heute bereits konsumiert?

    S. 270 - 275, thema: Legal Literacy

    Stefan Knapp

    Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Reflexionsbericht über die Menschenrechtsbildung an Schulen basierend auf den gemachten Erfahrungen im Zuge des Amnesty International Projektes „Menschenrechte machen Schule“. Ein Fokus ist dabei die Vermittlung von menschenrechtlichen Inhalten an SchülerInnen und die diesbezügliche Vorgehensweise. Außerdem werden immer wieder auftretende Schwierigkeiten und Hürden in der Menschenrechtsarbeit an Schulen aufgezeigt. Darüber hinaus wird auch der theoretische Ansatz des Menschenrechtsbildungsdreiecks vorgestellt und in den praktischen Kontext der Menschenrechtsarbeit gesetzt.

  • Rechtshörerschaft für geflüchtete Juristinnen und Juristen

    S. 276 - 280, thema: Legal Literacy

    Oliver Scheiber / Farzaneh Vahedmonfared

    Unter den in den letzten zwei Jahren nach Österreich geflüchteten Menschen sind viele Juristinnen und Juristen. Der Wiedereinstieg in einen juristischen Beruf ist für sie ein langer Weg. Der Erwerb von guten Kenntnissen der deutschen Sprache und die Nostrifikation des Studiums sind große Hürden. Die österreichische Justiz versucht, geflüchtete Menschen beim Berufswiedereinstieg zu unterstützen, und zwar in Form von Rechtshörerschaften bei Gerichten. Dieses Projekt wird aus Sicht eines Richters und einer aus dem Iran stammenden Juristin vorgestellt.

  • Antirassistischer Feminismus ist nicht automatisch intersektional

    S. 281 - 284, nach.satz

    Julia Schuster

    Das mediale Echo der Silvesternacht 2015/16 Köln wurde aus antirassistisch-feministischer Sicht kritisiert, da Flüchtlinge in Deutschland für die Taten einzelner Personen pauschal verurteilt und Forderungen nach Schutz vor sexualisierter Gewalt für eine Anti-Flüchtlingspolitik instrumentalisiert wurden. Feminist_innen wiesen auf die Verknüpfung von Rassismus und Sexismus hin und forderten intersektionale Analysen der Ereignisse von „Köln“. Dabei übersahen sie, dass Intersektionalität die Mehrfachdiskriminierung einer Personengruppe voraussetzt, die in „Köln“ nicht gegeben war. Während Flüchtlinge mit rassistischen Stereotypen konfrontiert waren, wirkte sich Sexismus va in Form von sexualisierter Gewalt gegen Frauen aus. Die Betonung der intersektionalen Verknüpfung von Sexismus und Rassismus führte zu einer diskursiven Vermischung der betroffenen Personengruppen und resultierte in argumentativen Widersprüchen, die von rechtspopulistischen Positionen ausgenutzt wurden.

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